U Haft einer Erfahrung?

5 Antworten

Wenn es sich tatsächlich um Untersuchungshaft handelt, dann besteht Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr. Dann wird in der Regel auch angeordnet, dass ein Besuch der Erlaubnis bedarf. Man braucht dann eine schriftliche Genehmigung.

Hat er dagegen eine Geldstrafe nicht (vollständig oder garnicht) gezahlt, wird die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt entsprechend der noch offenen Tagessätze.

Eine Besuchserlaubnis müsst ihr in jedem Fall beantragen.

treibt am Besten das Geld auf

Hey! Ich beantworte mal deine Fragen:

Was könnte passieren:

 Untersuchungshaft: Ihr Freund ist wahrscheinlich in Untersuchungshaft, um die Vorwürfe zu kläre * Gerichtsverfahren: Es wird ein Gerichtsverfahren geben, in dem über seine Schuld entschieden wird.

Strafe: Wenn er schuldig gesprochen wird, muss er möglicherweise die Geldstrafe zahlen oder eine andere Strafe antreten.

Was ihr tun könnt:Anwalt: Ein Anwalt kann euch beraten und euren Freund vertreten.

Geldstrafe: Versucht schnellstmöglich die 6000€ aufzutreiben und einen Weg zu finden, sie zu begleichen.

Besuchsrecht: Fragt bei der Haftanstalt nach, ob und unter welchen Bedingungen ihr euren Freund besuchen könnt.

Wichtige Punkte:

 Keine Panik: Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und sich nicht verrückt zu : Versucht so viele Informationen wie möglich über den Fall zu sammeln.

  Unterstützung: Sprech mit Freunden, Familie oder einer Beratungsstelle, um Unterstützung zu bekommen.

Warum du einen Anwalt brauchst:

Rechte: Ein Anwalt kennt die rechtlichen Bestimmungen und kann eure Rechte wahren.

Strategie: Er kann eine Verteidigungsstrategie entwickeln und euch bei den nächsten Schritten beraten.

Verfahren: Ein Anwalt kann eenen Freund bei den gerichtlichen Verfahren vertreten

Haftanstalt: Wende dich direkt an die Haftanstalt, in der sich dein Freund befindet. Dort könnt ihr Infos über Besuchsrechte und die weitere Vorgehensweise erhalten.

 Opferhilfe: Wenn es sich bei der Tat um ein Straftatbestand handelt, bei dem es Opfer gibt, kann es sein, dass dein Freund sich an eine Opferhilfe wenden muss.

Bei einer nicht gezahlten Geldstrafe gibt es keine U-Haft. Da gibt es Ersatzhaft oder Erzwingungshaft. Sollte er aber in U-Haft sein, gibt es ein weiteres, noch nicht abgeschlossenes Verfahren.


Aufgrund einer unbezahlten Geldstrafe kommt man grundsätzlich nicht in Untersuchungs- sondern in sog. Ersatzhaft.

Finde erstmal heraus, warum ein Haftbefehl erging.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

wenn er wegen der Geldstrafe in Haft ist und diese sofort und komplett gezahlt wird, dann kann er wieder nach Hause


Lolaaaaa78 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 22:54

Wieso darf man ihn jetzt nicht besuchen

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