Turnier-Nennung rückgängig machen?
Hi,
Ich gehe in 2 Wochen mein 1. Turnier. In 3 Wochen würde ich dann direkt das nächste gehen und E-Springen werde ich auf jeden Fall gehen, aber ich bin auch am überlegen mein erstes A zu gehen.
Allerding hab ich keine Ahnung wie mein Pferd so auf Turnieren drauf ist. Also wäre mein Plan so grundgesetzlich, schauen wir er so beim 1. Turnier ist und anhand dessen vllt eben noch beim 2. Turnier das A-Springen zu gehen.
Dafür müsste ich dann aber nachnennen und das will ich nicht, weil es halt einfach viel teurer ist.
Meine Frage ist also, kann man eine Prüfung nennen, und dann ggf. nicht gehen und dann aber das Nenngeld zurück bekommen?!
Wenn nicht, was soll ich dann am besten machen?!
Danke schon mal
5 Antworten
geh mal die beiden e-prüfungen.
das genügt für den anfang.
überhaupt erst mal reinkommen und erfahrungen sammeln.
schön reiten, sauber reiten, nicht das pferd durchrennen lassen, um beiderseitiges gutes auftreten bemühen, einen ruhigen und durchdachten eindruck hinterlassen. auch mal von alleine abbrechen, wenn du merkst, heute gehts nicht.
an den richtertischen sitzen auch beim springen häufig die gleichen richter. die lernen dich auf diese weise positiv kennen. sowas ist eklatant wichtig. die erninnern sich nämlich, wer an sich arbeitet und die sehen auch, ob jemand ein höherklassiertes pferd reitet, auf dem er nichts machen muss ausser sitzen und lenken. da die niedrigen prüfungen auch in zeitspringen mit stil bewertet werden, fliesst es positiv ein, wenn du an dir und mit dem pferd arbeitest, um besser zu werden.
nächstes oder besser noch übernächstes jahr dann erste starts in A.
wer rosinen im kopf hat, macht keinen guten eindruck.
Genau dafür besteht die zweistufige Anmeldung aus nennen und melden. Das Nenngeld gibt's nicht zurück, jedoch werden bei Nichterscheinen keine weiteren Startgelder fällig.
Kann man nicht. Darum zahlt man ja vorher, damit der Veranstalter etwas Planungssicherheit bekommt.
Nein, dass Nenngeld bekommst du nicht zurück
Du kannst deine Nennung 24h vor Nennschluss zurückziehen, aber so wie du dir das vorstellst klappt das leider nicht. Entweder nennst du und erklärst später keine Startbereitschaft, du bekommst das Startgeld aber nicht zurück. Oder du nennst nach und zahlst dafür idR doppelte Startgebühren.
Ich würde dir empfehlen, erstmal 2-3 E Springen zu reiten bevor du in der nächsten Klasse startest um etwas Sicherheit zu bekommen.