Ich habe bereits vor etwa drei Jahren die Halogen-H7-Grableuchten meines Passat B8 gegen die Philips Ultinon Pro6000 H7-LED Leuchten des Abblendlicht welche eine ABE haben ausgetauscht.
Nun hat mich bereits länger die Unstimmigkeit der im unteren Teil des Stoßfänger befindlichen Halogen Tagfahrleuchten gestört und ich habe mir vor einigen Monaten als eine der Birnen ohnehin defekt war -da es dafür keine LED Austauschexemplare aus deutschen Landen gibt- bei Aliexpress folgende geholt.
Die funktionieren auch wunderbar ohne Canbusfehler und machen schönes und helles Licht, sind jedoch von vorne durch die Klarglasscheiben eigentlich Optisch selbst wenn sie nicht an sind direkt als LED auszumachen.
Nun hatte ich vorhin meinen TÜV-Termin. Entgegen meiner vorab Überlegung sie eventuell doch noch vorm TÜV wieder gegen Halogen-Derivate zu tauschen bin ich mit den Teilen drin hin gefahren.
Zu meinem Erstaunen gab es dazu nicht mal eine Erwähnung, derweil sich der Prüfer aber für die Philips-LED´s der Abblendlichter hat die ABE zeigen lassen um diese abzunicken. Zu den Tagfah-LED´s gab es keine Silbe.
TÜV gab es insgesamt ohne irgendwelche Beanstandungen.
Nun wäre meine Frage : Sind die Leuchtmittel im Tagfahrlicht demnach überhaupt TÜV-relevant, oder hat er es einfach übersehen / wohlwollend übersehen wollen?