Lof Quad Reifen ohne eNummer durch TüV Dekra?
Moin Leute, meine LTZ400 hat leider keinen Tüv bekommen, da die Bereifung kein E-Prüfzeichen hat. Die Reifen sind die Originalen Dunlops, stehen auch genauso im Schein. Ist es möglich das im Schein eine Eintragung ist, die ich übersehe, dass man diese ohne Kennzeichen fahren darf?
Lag es nur am Prüfer oder muss ich andere Reifen kaufen?
1 Antwort
Das ECE-Prüfzeichen oder die E-Kennung ist unter anderem auf Reifen zu finden. Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Kennzeichnung, die bei verschiedenen Bauteilen für Kraftfahrzeuge notwendig ist. Damit diese Bauteile verbaut werden können, müssen sie über die E-Kennung verfügen. Diese Vorgabe ist im $ 36 StVZO vermerkt. Hier kann eingesehen werden, dass diese Kennung notwendig ist für Reifen, die sich an Fahrzeugen befinden, bei denen die Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h liegt. In diesen Fällen ist es notwendig, dass die Reifen über spezielle Kennzeichnungen verfügen.
Eine dieser Kennzeichnungen ist beispielsweise die Reifengröße. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Reifen auf das eigene Fahrzeug passen. Die Reifenbauart sowie die Tragfähigkeit gehören ebenfalls dazu. Auch diese Informationen sind für den Käufer der Reifen ein wichtiger Faktor. Das Herstellungsdatum und die Kategorie für die Geschwindigkeit sind ebenfalls ein Teil der E-Kennung. Das Herstellungsdatum kann aber auch durch das Reifenerneuerungsdatum ersetzt werden. Im Jahr 1998 wurde festgelegt, dass die E-Kennzeichnung auf den Reifen zu finden sein muss. Für den Interessenten sind die hier aufgeführten Angaben durchaus interessant. Um den passenden Reifen für das eigene Fahrzeug zu finden, sind sie hilfreich. Da nicht jeder Reifen auf jedem Fahrzeug eingesetzt werden kann, sollten die Angaben in Bezug auf die Größe und Bauart mit den bisher genutzten Reifen verglichen werden.
Prüfzeichen "E":
Das "ECE-Prüfzeichen" wird als E oder e dargestellt, es bestätigt die Einhaltung der europäischen Norm (ECE- R 30).
Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98 (40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 408) ist diese Kennzeichnung der Reifenflanke in Europa Pflicht.
An einem Fahrzeug dürfen demzufolge keine Reifen montiert sein, die, sofern nach dem 1.10.98 produziert, dieses Prüfzeichen nicht aufweisen.
Im Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÜV") würde das als "schwerer Mangel" am Fahrzeug eingestuft.
.... noch Fragen?