Tüv bestanden oder nicht?
Hallo,
ich war heute morgen bei TÜV,und Prüfplakette bekommen,aber schauen sie Mal diese Fotos,dort steht
" Dieser Nachweis ist innerhalb der nächsten zwei Monate bei der Hauptuntersuchung vorzulegen, ansonsten verliert er seine Gültigkeit"
Vorhandene Mängel behoben, Nr.4.4 der AU-Richtlinie (Mängel-NR.813)
Erkannte aber nicht behobene Mängel nach Nr. 5.3 der AU-Richtlinie
9 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das ist die Abgasuntersuchung (AU). Diese können sogar die Werkstätten machen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Die AU ist Bestandteil der HU ( TÜV). Wenn du die Tüv-Plakette bekommen hast, ist alles in Ordnung.
Für den TÜV darf die AU nicht älter als 2 Monate sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
dies ist der prüfbericht von der abgasuntersuchung da müsstest du noch einen anderen prüfbericht von der Hauptuntersuchung haben wi dann drauf steht dassd du tüv bekommen hast
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Renate2804/1603834333654_nmmslarge__831_1817_2096_2096_ae51b9aa865813139e87b069eb9477d7.jpg?v=1603834334000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/4_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Die AU hat eine Werkstatt durchgeführt. Die Gültigkeit beträgt 2 Monate. Wenn du innerhalb dieser Zeit die HU durchführen lässt, wird die AU anerkannt. Kommst du erst nach 3 Monaten zum TÜV, muss die AU erneuert werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das steht da nur drauf weil die Abgasuntersuchung von einer Werkstatt gemacht wurde.
Wenn du die Plakette bekommen hast ist alles in Ordnung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ichbinhannes/1618496617842_nmmslarge__145_36_310_310_e5b4c6b5ed22f03ececba70aba4ff6f5.jpg?v=1618496618000)
Wenn Dein Auto eine neue Plakette bekommen hat, dann ja.