Tüv abgelaufen. Schwarz machen??
Also, ich hatte keinen tüv mehr, wurde angehalten und aufgefordert dies innerhalb von 10 Tagen zu erledigen, allerdings bot mir ein Kollege an, Tüv zu machen, unter der Hand...habe dieses angebot angenommen, weil ich dachte er macht das so bei sich, dazu muss ich sagen er arbeitet dort und ist tüv prüfer. Ich musste nicht mal hin, mein Auto hat sich niemand angeguckt, der Tüv wurde jetzt angeblich ca. 300km weiter gemacht, berichte habe ich von der Dekra, Eintragungen auch und die Plakette, was sollte ich sagen wenn die Polizei mich fragt, warum der Tüv ca 300km weiter von meinem Wohnort gemacht wurde?ich meine Tüv ist doch Tüv oder? wenn ich bei einem kumpel auf der ecke war? also es passt alles, aber jetzt wo ich weiß dass das so gemacht wurde bin ich etwas misstrauisch. Danke im voraus und freundliche grüße.:)
5 Antworten
Solche TÜV Prüfer gehören aus dem Verkehr gezogen!
Das nächste mal rechtzeitig einen Termin ausmachen und vorher ne Werkstatt drüber schauen lassen!
Einmal abgesehen davon,das es wohl keinen Polizisten interessiert ,wo die TÜV-Untersuchung durchgeführt wurde,darf man
FZV §10: "Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. "
Da Du schreibst,der TÜV,wurde 300 Km weit weg durchgeführt,nehm ich an,das dies außerhalb des Zulassungsbezirkes liegt.Das wäre dann ein Problem,da das Kennzeichen auch nicht mehr stimmen dürfte.Das wäre der Zulassungsstelle bzw.dem TÜV sofort aufgefallen und die hätten Dich wohl an eine Stelle in Deinem Zulassungsbezirk verwiesen.
Nichtsdestotrotz gilt, wo kein Kläger ,a kein Richter und die Polizei interessiert nur ,ob das Fahrzeug zugelassen ist oder nicht.
...Ich musste nicht mal hin, mein Auto hat sich niemand angeguckt,....
Eine Frage,ist Dir Dein und das Leben anderer so wenig Wert,das Du es für ein paar Euro aufs Spiel setzt ?
Na wenn Du meinst,warum dann noch zum TÜV ,juhu,alles ist gut.
Durch eine überfällige HU erlischt doch nicht die Zulassung des Fahrzeuges.
Für eine Zwangsstillegung und Entspempeln der Kennzeichen muss schon einiges mehr passieren als den Termin zur HU zu überziehen.
Warum zum TÜV? Weil es vorgeschrieben ist und bestraft wird ohne gültige HU zu fahren. Außerdem kann es die Stilllegung "durch den TÜV" zur Folge haben. Die Stilllegung von Amts wegen, kann dagegen nur von der Zulassungsbehörde ausgesprochen werden. Die achtet jedoch bei zugelassenen Kfz nur noch auf die Aufrechterhaltung des ununterbrochenen Haftpflichtversicherungsschutz. Die Stilllegung durch den TÜV ist dagegen nur vorübergehend bis die Verkehrssicherheit wiederhergestellt und durch Erteilung einer neuen HU aufgehoben wird.
Es gibt zb. Viele Werbefahrzeuge die einfach nur am Straßenrand auf öffentlichen Parkplätzen stehen, diese Fahrzeuge benötigen nur eine Zulassung (bei Zulassung auch eine gültige HU) müssen aber dann nie wieder zum TÜV, da sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Ohne TÜV ist ein Fahrzeug,in der BRD,nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen.Ausnahme bildet da,unter Auflage,die Fahrt zum TÜV.
Obwohl ich die Verfahrensweise in dem Zusammenhang nicht kenne sage ich mal, die Ausnahme bestätigt die Regel.
Auch mehrmalige Wiederholungen machen Deine falschen Angaben nicht richtiger.
Daa Fahrzeug ist selbstverständlich weiterhin zugelassen.
Da Du aber der Auffassung bist das dem nicht so sei, poste doch einfach den entsprechenden Gesetzestext, dass keine Zulassung mehr bestehe.
*kicher
StVZO § 16 Grundregel der Zulassung(1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.
und neuer
FZV § 3 Notwendigkeit einer Zulassung(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
Welche Vorschriften ,das sind, liest Du bitte selber.
Eine Zulassung liegt ja vor.
Ich möchte ja nun von dir wissen welches Gesetz die Zulassung beim Überziehen der HU außer Kraft setzt.
Du scheinst da ja ein Gesetz zu kennen, ich nicht.
Bitte poste nun entsprechendes Gesetz.
Mal als Gedankenanstoß für dich: Der Gesetzgeber sieht beim Überziehen der HU ab dem 3.Monat ein Verwarngeld vor, ab dem 9. Monat ein Bußgeld.
So nun warte ich weiterhin auf ein Gesetzestext von dir welches eine Zwangsstillegung wegen überzogener HU vorsieht.
...ach was soll’s, Du kennst dich absolut Null aus, von daher Du hast Recht und das Fahrzeug hat keine Zulassung mehr.
Es gibt kein dementsprechendes Gesetz.Der Wegfall der Zulassung ergibt sich aus den Vorschriften für die Zulassung.
hier mal noch der neue Bußgeldkatalog
https://www.bussgeldkatalog.org/stvzo/#stzvo-bussgeldkatalog_typische_vergehen_und_ihre_konsequenzen
...ja, bin auch erstaunt wie oft der gewählte Nick perfekt passt.
Mein lieber,offenbar gelangweilter Antitroll1234, auf meine erste Antwort,kamst Du mit dem beispiel einer einer Ausnahme und nun da es immer enger wird,kommst Du mit
So nun warte ich weiterhin auf ein Gesetzestext von dir welches eine Zwangsstillegung wegen überzogener HU vorsieht.
was überhaupt nichts mit dem Thema zu tun hat,da eine Zwangsstilllegung ein ganz anderes ist.Diese kann angeordnet werden,hat aber mit dem wegfall der Zulassung ohne TÜV, nur nebensächlich zu tun.
So und nun mache ich schluß,mehr geht nicht.Am besten Du erkundigst Dich mal bei der Zulassungsstelle.
Deine erste Antwort ist quatsch so wie jeder weitere Kommentar ebenfalls.
Es ist nicht schlimm wenn sich jemand nicht auskennt, so wie Du. Aber dann weiterhin den selben Unfug felsenfest zu behaupten das dem so sei, da kann man entweder nur sagen Du bist ein Troll (daher passt mein Nick mal wieder perfekt) oder Du bist unglaublich Beratungsresistent.
was überhaupt nichts mit dem Thema zu tun hat,da eine Zwangsstilllegung ein ganz anderes ist.
Ein zugelassenes Fahrzeug gegen den Willen des Halters als nicht mehr zugelassen zu machen, was Du ja behauptest, geht nur über eine Zwangsstillegung.
So und nun mache ich schluß,mehr geht nicht
Erste vernünftige Beitrag von dir.
Am besten Du erkundigst Dich mal bei der Zulassungsstelle.
Ich ?!? :-DDDD
LOL
Habe ja oben beschrieben... war danach noch in einer VW Werkstatt und habe mein Auto durch checken lassen.... alle Mängel sind behoben Wurden.. Bremse ist auch noch neu gekommen so wie Feder, achsmanschette und kz. Beleuchtung.
Danke für die antworten.😋 und schönen Tag euch allen.😋
Es ist ein Witz, dass es solche "Prüfer" gibt !! Das ist absolut nicht in Ordnung und solche Leute machen sich evtl. strafbar. Bedenke auch in welche Gefahr Du Dich selber begibst wenn die Karre nicht in Ordnung ist !
WO Du deine Hauptuntersuchung machen lässt ist Deine Sache, aber sowas ist schon echt stark !!
Hätte ich das gewusst, hätte ich das nicht machen lassen..... allerdings war bei mir die kennzeichenbeleuchtung, achsmanschette und Feder hinten rechts nicht mehr in Ordnung.... habe ich bei VW beseitigen lassen....
Und genau deswegen gibt es unschuldige Todesopfer auf den Strassen.
Ich erinnere mich an den fall eines Jungen Mädchen, die hatte ihr führerschein gemach, kaufte Auto mit TÜV und ihr auto hatte sich auf der Landstrasse quasi zerlegt, Sie hatte keine Chance. Es hatte sich herausgestellt dass TÜV auch so wie du beschrieben hattest inoffiziell gemacht wurde. Der TÜV Prüfer sitzt nun und muss damit Leben, dass wegen ihm jemand ums Leben kam. Solche Prüfer müssen vor der tat gemeldet werden!
Kannst du mir nen Kontakt zu deinem Kollegen geben ? Hätte da auch mal nen Auftrag für ihn
Du wirfst da wohl ein wenig durcheinander..... So wie ich es verstanden habe war das Kfz während der beschriebenen Zeit zum Straßenverkehr zugelassen, was hat also §10 stvzo damit zu tun?