Tür vor wut eingetreten was nun?

3 Antworten

Vorsätzliche Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.

Bedeutet im Normalfall eine Geldstrafe und natürlich Schadensersatz. Und der Vermieter kann dass als Anlass nehmen, Dich fristlos rauszuschmeißen.


Eraydd 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 22:31

Die wohnung ist ja gekündigt wir wollten nur unsere sachen holen.

und Hausfriedensbruch kann ich mir nicht so vorstellen weil bin ja iwoe nicht rein in die Wohnung ist das relevant?

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MyNOMy  23.06.2024, 22:35

Gib deiner Schwester die schuld

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Kann dich zwar wegen Sachbeschädigung& Hausfriedensbruch anzeigen, aber du kannst immer noch wegen Körperverletzung zurückklagen.

Woher ich das weiß:Hobby – Bin offen für Fragen und gebe gerne meinen Senf dazu :)

Wenn du ganz viel Glück hast, geht's vielleicht noch als "im Affekt" durch. Dann wäre es wohl primär ein Schadensersatz...