Tür eingetreten was nun?

3 Antworten

....(bitte nicht nachfragen).... Was soll denn dieses Versatzstück hier? Deine spärliche Information verlangt gerade diese Nachfrage!

Die Täterin ist Mieterin ohne geschäftsfähig zu sein, weil sie noch nicht volljährig ist? Gleichwohl ist sie aber straffähig >> hier Sachbeschädigung > Anzeige bei der Polizei wäre die Folge. Zivilrechtlich haftet sie gegenüber dem Vermieter.

Solltet ihr eine Mieterpartei in Personenmehrheit bilden, in der auch die Täterin als Mieterin integriert ist, dann muss hier ganz schnell eine Lösung herbei geführt werden, denn auch ihr könnt zur Bezahlung der zerstörten Tür herangezogen werden, weil jeder Einzelne der Mieter der Mieterpartei gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerische haftet, insbesonder dann für den Fall, dass die Täterin nicht zahlungsfähig ist.


Gerhart  09.04.2020, 06:53

Keine Versicherung würde hier einspringen, weil dieser Vorgang vorsätzlich geschah!

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war es ein fremdes Kind?haben die Eltern eine Versicherung?

wieso steht man daneben und schaut zu wie ein Kind die Tür Eintritt? Je nach Tür solltest du mindestens 100€ rechnen

Eltern haften für ihre Kinder. Wer sind die Eltern? Zerstören Kinder etwas im eigenen Haushalt, dann trägt man die Kosten selbst. Ich denke, dieses Kind sollte eine etwas strengere Erziehung genießen. Bei uns hieß das "Satz heißer Ohren".... aber das darf ja alles gegenüber Annalena-Sophie und Finn-Thorben nicht mehr sein....


Gerhart  09.04.2020, 06:51

Eltern haften hier nicht für ihre Kinder. Dieses Kind ist selbst haftungsfähig.

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