Trotz A2 Z750 mit 106 ps?

2 Antworten

Hallo,

was anderes als 35 kW (~ 48 PS) soll denn in den Papieren stehen, wenn die Z darauf gedrosselt ist?

Dennoch fährt dein Kumpel ohne Fahrerlaubnis und begeht eine Straftat.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Die Versicherung hat damit aber überhaupt nichts zu tun.

Du kannst auch eine Versicherung für einen LKW auf dich laufen lassen, obwohl du keine Fahrerlaubnis dafür hast.

Viele Grüße

Michael


N3onSc0pE 
Beitragsersteller
 30.07.2019, 23:24

19Michael69 Danke für die schnelle antwortet. Jetzt frag ich mich nur steht in den Papieren nicht das die Zett 106 ps hat und auf 48 ps gedrosselt ist ?

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19Michael69  30.07.2019, 23:40
@N3onSc0pE

Ja, die Drosselung muss von einem Sachverständigen abgenommen und in den Papieren "eingetragen" werden.

Ich kenne das so, dass es eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit Angabe der richtigen Leistung gibt und bei den Bemerkungen die Drosselung eingetragen ist.

Aber selbst wenn dabei die ursprüngliche Leistung nicht genannt wird, ändert das nichts und die Ordnungshüter wissen, was man fahren darf und was nicht ;-)

Gruß Michael

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Nur wer die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 26.12.2016 erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes, also Motorräder, die von einem Kraftrad von über 70 kW abgeleitet wurden, fahren (Besitzstandschutz). Dieser gilt jedoch nur im Inland.

Da gibt es keine Ausnahmen.

Wenn er den A2 also nach 26.12.2016 gemacht hat und fährt eine 106 Ps maschine fährt er ohne Fahrerlaubnis. Auch wenn sie auf 48 Ps gedrosselt ist.


19Michael69  30.07.2019, 23:41

27. Dezember 2016 ;-)

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