Trennung in der Elternzeit?

4 Antworten

Such dir einen guten Anwalt. Der wird direkt einen Antrag auf Trennungsunterhalt stellen. Auch nachehelicher Unterhalt steht dir zu.
Solange das jüngste Kind nicht 3 Jahre ist, bekommst du dies. Kindesunterhalt sowieso. Richter sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Der Anwalt wird dir alles weitere sagen. Also... er wird zahlen müssen, soviel steht fest.

Zuerst einmal hast du gegen deinen Mann Anspruch auf Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt für dich, bzw. Betreuungsunterhalt bis dein jüngstes kind 3 Jahre alt ist. Diesen musst du von ihm fordern so schnell wie möglich.

Lass dich anwaltlich beraten, stell ggf. beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungsschein, wenn du wenig Einkommen hast.

Dann kann dein anwalt die Zuweisung der ehelichen Wohnung betreiben, damit du mit den Kindern in der gewohnten Umgebung bleiben kannst. Du kannst neben dem Unterhalt auch Wohngeld beantragen.

Leistungen von Jobcenter kannst du nicht bekommen, da du dem Arbeitsmarkt nicht mindestens 3 Stunden zur Verfügung stehst, wegen des Kindes. Dass bedeutet im worst case: Sozialamt.

Und die prüfen, ob und was dein dann zukünftiger Ex leisten kann, bevor sie einspringen.

Viel Kraft- hoffentlich hast du Familie, die dich auffängt, wenn es dir nicht gut geht1

Man soll ja nicht allein wegen der Kinder zusammenbleiben, aber bist du wirklich Sicher das nix mehr zu Retten ist?

Soweit ich weiß bleibt das Elterngeld bis zu 300 € anrechnungsfrei. Wenn du bei der Scheidung dann Unterhalt geltend machst, gilt dann allgemein die Düsseldorfer Tabelle die den Unterhalt bestimmt. Je nach Einkommen deines künftigen Ex-Mannes. Und natürlich in anrechnung deines Einkommens. 

Verstehe ich deine Frage so richtig?


Gluehbirnchen 
Fragesteller
 30.11.2017, 21:40

Hi, mit einem Mann der mich vor und während der Ehe belogen und betrogen hat...kann ich das nicht mehr...es sind Sachen wo mittlerweile anzeigen laufen...kein pipifax...das schlimmste für mich sind die kleinen...ich möchte alles sehr friedlich regeln und das wir uns beide noch in die Augen sehen können -kein Risenkrieg...Danke erst einmal für deine Antwort. Da Kindes Jahr im März mein Elterngeld ausbleibt und ich aber noch bei der kleinen Zuhause bleiben möchte, wollte ich fragen, ob ich evtl. wo finanzielle Hilfe beantragen kann, wi mir bei Miete und Congress geholfen wird. Lg

0
AlterHaudegen75  30.11.2017, 22:09
@Gluehbirnchen

Ah, jetzt habe ich das geschnallt.... Bei finanzielle Hilfe würde mir da sofort die ARGE / Job Center einfallen, wo du evtl. zumindest ergänzend was bekommen könntest wenn die Voraussetzungen stimmen. Thema Wohngeld, hilfe zum Lebensunterhalt usw.... 

Dann gäbe es den Unterhaltsvorschuss, und evtl. bekommst du einen Wohnberechtigungsschein. Das würde aber einen Umzug evtl. darstellen. Was du vielleicht bei der Hilfe vom Job Center ohnehin müsstest. Oder sie ziehen dir einen Teil ab.

Das es für euch so mies läuft ist natürlich Traurig für alle Beteiligten. Insbesondere aber imm für die Kleinen.

0

Was hast du erfahren, was eine Fortführung unmöglich macht?