Transporter vermieten, worauf achten?
Hallo zusammen,
mein Vater hat einen recht großen Transporter, den er kaum noch nutzt. Wir beide hatten die Idee, diesen hier in der Region zu vermieten, da die üblichen Anbieter aus eigener Erfahrung recht oft ausgebucht sind.
Hat da jemand Erfahrung / Tipps?
Klar, Kosten für Steuer, Vollkasko & co. sind einberechnet, ich mache mir eher Gedanken um zu erwartende Schäden & Verschleiße an dem Transporter. Gibt es da vielleicht einen "smarten" Weg? Und - wie ist die rechtliche Situation, kann ich einzelne Personen vollständig haftbar für gemachte Schäden machen?
Vielen Dank für euren Rat!
LG, Simon
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/heurekaforyou/1508799112724_nmmslarge__193_29_523_523_618b0d4bca1a805a59d51a4f2f3dcbb3.png?v=1508799113000)
Ja, Sie können Ihr eigenes Auto privat als Mietwagen anbieten. Als Anbieter oder Anbieterin müssen Sie jedoch einige Dinge beachten, wie etwa den Versicherungsschutz und einen Vertrag zwischen den Parteien.
Mieten & VermietenEgal ob Auto, Wohnmobil, Oldtimer oder Roller: Zuerst müssen Sie sich Ihren bestehenden Versicherungsschutz genauer ansehen. In der Regel ist das private Fahrzeug auch nur für die private Nutzung versichert. Bevor Sie Ihr Vehikel also vermieten können, müssen Sie den Versicherungsschutz entsprechend aufstocken. Zudem muss bei einer „Vermietung mit Gewinnerzielungsabsicht“ die Beschreibung im Versicherungsschein angepasst werden.
256 Euro steuerliche Freigrenze
Übersteigen Ihre Einnahmen aus der privaten Vermietung die steuerliche Freigrenze, müssen Sie diese in Ihrer Steuerklärung angeben.
Carsharing-Plattformen nutzenGängige Plattformen in Deutschland für die Vermietung privater Fahrzeuge sind:
- Getaround
- SnappCar
- Cambio
- Otto Chrom (für Oldtimer und Youngtimer)
- Cars for Movies (Vermietung besonderer Fahrzeuge für Filmdrehs)
Fragen und Antworten zum privaten Carsharing findest du hier:
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
- Gewerbe anmelden
- Zulassung auf "Selbstfahrer-Mietfahrzeug" ändern. § 13 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Eine entsprechende Versicherungspolice abschliessen
- Feststellen, dass ab sofort jährlicher TÜV fällig ist.