Totalschaden mit Mietauto auf fremden Namen, welche Kosten?
Hallo zusammen,
ein bekannter von mir hat vor ein paar Tagen einen Unfall mit einem Mietauto von Miles gebaut. Das Auto ist wohl Schrott, ihn zum Glück nichts passiert.
Leider hatte er selbst keinen Account, sondern hat den von seiner Mutter genutzt. Somit war es ihm nicht gestattet das Auto zu nutzen und er war auch nicht versichert.
Womit kann der junge Mann nun rechnen? Das hört sich so an, als ob er die gesamten Kosten selbst tragen muss. Bei einem Totalschaden sind das locker 30,000-40,000€ Selbstbeteiligung.
Gibt es hier noch irgendeine Hoffnung? Sonst ist der wirklich erstmal für die nächsten Jahrzehnte am Ende als Schüler mit knapp 50,000€ Schulden
Freue mich auf eure Antworten und ja, es ist eine unglaublich dumme und fahrlässige Aktion.
4 Antworten
Bei einer Autovermietung ist der Versicherungsschutz oft Teil des Gesamtpakets. Sowohl in den AGB des Mietvertrags als auch in den Versicherungsbedingungen ist geregelt, was passiert, wenn ein nicht eingetragener Fahrer das Fahrzeug führt und dabei einen Schaden verursacht. Bei verschiedenen Autovermietern wird in den Mietbedingungen sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Fahrer, der nicht im Mietvertrag eingetragen ist, keinen Versicherungsschutz hat.
Der Versicherungsschutz - insbesondere für die Kaskoversicherung - besteht daher in der Regel nur für den Fahrer, der im Mietvertrag eingetragen ist. Fährt ein anderer, besteht für diesen anderen Fahrer meist kein (voller) Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass der Fahrer, der nicht im Mietvertrag eingetragen ist, grds. selbst für sämtliche Schäden haftet.
Sollte die Versicherung im Rahmen der KfZ-Haftpflichtversicherungen einen Schaden, der durch einen unberechtigten Fahrer verursacht wurde, regulieren, wird sie versuchen, entweder den Fahrer oder den im Mietvertrag eingetragenen Fahrer, der die Nutzung durch einen unberechtigten Fahrer zugelassen hat, in Regress zu nehmen.
Mietwagen. Fahrer nicht eingetragen. Versicherungsschutz? (frag-einen-anwalt.de)
Das sollte in den AGB des Vermieters stehen. Aber zunächst sollte er Mal damit rechnen daß er mindestens von der Versicherung in Regress genommen wird
Da wird keine Versicherung haften.
Das beste wäre jetzt noch eine Rechtschutzversicherung, somit kann er es wenigstens versuchen.
Aber ich denke, sollte er Volljährig sein, wird er diese Schulden wohl selbst auf sich nehmen müssen. Ebenso bekommt seine Mutter vermutlich auch irgendwelche Konsequenzen.
Dennoch: Bei diesem Fall lohnt sich ein Gespräch mit einem Anwalt.
Gibt es Personen schaden oder sprechen wir hier nur vom reinen Blech? Das macht Preislich einiges aus!
BEIDE, sowohl der Unfallfahrer als auch der Vertragspartner, können in Regress genommen werden.