Totalschaden mit Mietauto auf fremden Namen, welche Kosten?

4 Antworten

Bei einer Autovermietung ist der Versicherungsschutz oft Teil des Gesamtpakets. Sowohl in den AGB des Mietvertrags als auch in den Versicherungsbedingungen ist geregelt, was passiert, wenn ein nicht eingetragener Fahrer das Fahrzeug führt und dabei einen Schaden verursacht. Bei verschiedenen Autovermietern wird in den Mietbedingungen sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Fahrer, der nicht im Mietvertrag eingetragen ist, keinen Versicherungsschutz hat.

Der Versicherungsschutz - insbesondere für die Kaskoversicherung - besteht daher in der Regel nur für den Fahrer, der im Mietvertrag eingetragen ist. Fährt ein anderer, besteht für diesen anderen Fahrer meist kein (voller) Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass der Fahrer, der nicht im Mietvertrag eingetragen ist, grds. selbst für sämtliche Schäden haftet.

Sollte die Versicherung im Rahmen der KfZ-Haftpflichtversicherungen einen Schaden, der durch einen unberechtigten Fahrer verursacht wurde, regulieren, wird sie versuchen, entweder den Fahrer oder den im Mietvertrag eingetragenen Fahrer, der die Nutzung durch einen unberechtigten Fahrer zugelassen hat, in Regress zu nehmen.

Mietwagen. Fahrer nicht eingetragen. Versicherungsschutz? (frag-einen-anwalt.de)


olivetree 
Beitragsersteller
 03.07.2023, 20:16

Danke dir

DerHans  03.07.2023, 11:51

BEIDE, sowohl der Unfallfahrer als auch der Vertragspartner, können in Regress genommen werden.

pupsnase2  03.07.2023, 11:52
@DerHans

Ja steht da doch...

entweder den Fahrer oder den im Mietvertrag eingetragenen Fahrer, der die Nutzung durch einen unberechtigten Fahrer zugelassen hat, in Regress zu nehmen.
DerHans  03.07.2023, 11:53
@pupsnase2

Nicht entweder, oder sondern BEIDE werden heran gezogen.

Das sollte in den AGB des Vermieters stehen. Aber zunächst sollte er Mal damit rechnen daß er mindestens von der Versicherung in Regress genommen wird

Da wird keine Versicherung haften.

Das beste wäre jetzt noch eine Rechtschutzversicherung, somit kann er es wenigstens versuchen.

Aber ich denke, sollte er Volljährig sein, wird er diese Schulden wohl selbst auf sich nehmen müssen. Ebenso bekommt seine Mutter vermutlich auch irgendwelche Konsequenzen.

Dennoch: Bei diesem Fall lohnt sich ein Gespräch mit einem Anwalt.


DerHans  03.07.2023, 11:52

Rechtsschutzversicherung tritt im Nachhinein natürlich auch nicht ein.

Rolajamo  03.07.2023, 11:53
@DerHans

Ich meine damit:

Das beste wäre, er hätte eine Rechtschutzversicherung. Denn keine andere Versicherung wird zahlen.

Dass er die im Nachhinein nicht abschließen kann, ist klar.

DerHans  03.07.2023, 11:58
@Rolajamo

Das ist der typische Leihwagenunfall mit "Rennbeteiligung"

Rolajamo  03.07.2023, 11:59
@DerHans

Anhaltslose Unterstellung aber ja, ich denke du hast recht :D

DerHans  03.07.2023, 12:01
@Rolajamo

Man fragt sich ja auch immer, wie diese Burschen, an diese Fahrzeuge kommen. Selbst bekommen sie das von KEINEM seriösen Verleiher.

Gibt es Personen schaden oder sprechen wir hier nur vom reinen Blech? Das macht Preislich einiges aus!


olivetree 
Beitragsersteller
 03.07.2023, 20:16

Nur Blechschaden und eine Laterne