Tochter hat sich Tattoo gestochen?
Hallo, meine 17-jährige Tochter hat sich selbst ein Tattoo gestochen. Darf ich ihr das ohne ihrem Einverständnis weglasern lassen?
9 Antworten
Ich musste die Frage zwei mal lesen und bin immer noch nicht sicher, ob das ernst gemeint ist.
Wie stellst Du Dir das in der Praxis vor? Festschnallen? KO-Tropfen? Mal abgesehen davon, dass Du dafür kaum einen Arzt findest, ist das Körperverletzung.
Klar: Deine Tochter ist doof, das selbst machen zu wollen. Von wem mag sie den Eigensinn wohl haben?
Normale Menschen hätten mit der jungen Dame geredet! Ein Tattoo ist mittlerweile nichts mehr ungewöhnliches und es ist - an dezenter Stelle - auch durchaus gesellschaftsfähig. Im Gespräch hättest Du Einfluss auf Design und Körperstelle nehmen können. Aber es scheint bei Euch nicht üblich zu sein, aufeinander zuzugehen. Nun ist das Kind im Brunnen und das Töchterlein womöglich verunstaltet. Du kannst nur warten, bis sie es selbst merkt.
Wenn sie sich das selbst antut mit 17 wo man eigentlich relativ klar im kopf ist würde ich vielleicht mal den hintergrund erfragen warum das kind das gemacht hat, da liegt wohl der fehler in der Erziehung und dann kann man gemeinsam zur einer Lösung kommen....es braucht viel mehr Logik in dieser welt. NEIN weil ich das sage bringt nie was, warum denn auch. Niemand sollte blind befehlen folgen müssen abseits der bundeswehr
Du kannst ihr nichts gegen ihren Willen weg lasern
Wird schwierig ab 17... so kurz vor der Volljährigkeit.
Da sind die Grenzen der Fürsorge und Erziehungsberechtigung fast nicht mehr gegeben.
Darüber hinaus wird keiner die Behandlung gegen Ihren Willen durchführen.
Nein, das wäre Körperverletzung
Also wird sie das behalten müssen?
Das kommt darauf an. Deine Fragestellung zum Behalten weckt bei mir die Vemutung als will sie es selbst nicht mehr?
Passiert ist passiert, das Tattoo ist da. Weil sie es sich selbst gestochen hat, kannst Du auch niemanden deswegen belangen. Wenn Du sie nicht anderweitig dazu bewegen kannst das Tattoo zu entfernen, wird es wohl bleiben - ja.
Es geht nicht darum, ob es Dir nicht gefällt, sondern ihr. Rechtlich sehe ich hier keine Möglichkeit. Ich bin auch kein Anwalt. Aber als Elternteil würde ich mich hier auch nicht auf das Gesetz stützen wollen. Damit erreichst Du überhaupt nichts, allenfalls das Gegenteil.
Nein, weil den Eltern die gesundheitliche Sorge obliegt.
Die dürfen entscheiden, ob du ein Tattoo hast oder nicht.
Und also kommt es weg, fertig.
Da wäre ich mir nicht so sicher, denn der Körperschmuck wie Piercings und Tattoos sind derzeit im Jugendschutzgesetzt nicht aufgegriffen. Lediglich strafrechtlich wäre es zu beanstanden. Das fällt hier aber weg, weil sie es sich ja selbst gestochen hat.
Dazu kommt, dass das Recht auf körperliche Unversertheit nicht erst mit der Volljährigkeit erlangt wird. Lasern ist ein Eingriff, der dem Entgegenstehen könnte. Also wären die Rechte des Kindes verletzt.
Richtig, ihnen obliegt die gesundheitliche Sorge. Beim Lasern handelt es sich allerdings um einen kosmetischen und somit unnötigen Eingriff im Sinne der Gesundheit. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir uns da im Bereich der Körperverletzung bewegen.
Nur der Character kann ein Menschen "Verunstalten".
Keine Ahnung warum du solche geladenen Worte benutzen musst.