Tierheilpraktikerin werden!? Studium? Abitur?

8 Antworten

BRAUCHT MAN DAFÜR ABITUR? Ich habe leider nur mittlere Reife! :-

Mit der Mittleren Reife bist Du für den Tierheilpraktiker bereits ÜBERQUALIFIZIERT, denn für die Ausbildung zum Tierheilpraktiker genügt völlig der Hauptschulabschluß.

Das würde ja bedeuten, dass Du Dich in Deiner Qualifikation nach "unten" bewegst statt nach "oben". So etwas sollte aber nie das Ziel sein, wenn man sich eine gewisse Qualifikation erarbeitet hat.

Gehen wir aber doch mal einen Schritt weiter, weg von der Diskussion um den Tierheilpraktiker. Mich interessiert in dem Zusammenhang sehr viel mehr das, was Du als Beruf gelernt und auch ausgeübt hast.

Du erwähnst, dass Du eine pädagogische Ausbildung hast. Ich gehe mal davon aus, dass Du Erzieherin bist. In welchem Bereich - Kindergarten, Kinderheim oder im ambulanten Einsatz?

Dann weißt Du doch sicher auch, dass Du mit der Basis, die Du Dir erarbeitet hast, eine Möglichkeit zum Studium hast im Hochschulbereich (früher Fachhochschule). Das heißt, Du könntest ohne weiteres Sozialpädagogik studieren und hättest da sehr viel mehr Möglichkeiten auch im Verdienstbereich. Hinzu käme, dass damit auch noch weitere Aufstiegsmöglichkeiten gegeben wären.

Nach erfolgreichem Hochschulabschluss, könntest sogar fachbezogen weiterstudieren an einer Universität.

Dieser Ausbildungsweg bedeutet zwar auch einen Zeitaufwand, ist jedoch von der abschließenden Qualifikation und der Reputation her weitaus höher anzusiedeln als die Ausbildung zum Tierheilpraktiker.

Gerade die Fachkräfte, die bereits eine praktische Ausbildung gemacht haben, sind später nach Ende des Studiums sehr viel gefragter für die zu vergebenden Positionen im Sozialbereich. Bis hin, dass solche Menschen auch sehr gefragt sind in der Politik, und zwar völlig parteiunabhängig!

Du solltest Dich daher gedanklich von Deinem erlernten Beruf aus nicht weiter orientieren in ein völlig fachfremdes Gebiet, das Dir nach Lehrgangsende nicht annähernd das bieten kann, was Du über die Weiterbildungsschiene von Deinem ursprünglichen Beruf aus erreichen kannst.


Roferu  30.10.2014, 17:20
Mit der Mittleren Reife bist Du für den Tierheilpraktiker bereits ÜBERQUALIFIZIERT, denn für die Ausbildung zum Tierheilpraktiker genügt völlig der Hauptschulabschluß.

Es gibt aber auch eine Menge Akademiker, die Tierheilpraxen betreiben und sehr zufrieden sind damit, weil sie eben diesen Beruf ausüben wollen und keinen anderen.

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Adlerblick  30.10.2014, 18:26
@Roferu

@Roferu: Dann solltest aber mal genau hinschauen, welche AKADEMIKER diese Tierheilpraxen betreiben. Das sind meistens die Akademiker, denen es an bestimmten Examina fehlt, so dass ihr Beruf nicht abgeschlossen ist und deshalb auch nicht ausgeübt werden kann.

So machen sie halt aus der Not eine Tugend, indem sie Hobby verbinden mit einem Beruf, der nichts Halbes und nichts Ganzes ist.

Ein Akademiker, der seine gesamten Examina in der Tasche hat, wird einen Teufel tun und dann den Tierheilpraktiker machen.

Da zahlt er noch für die Kurse und könnte mit seinem abgeschlossenen Studium ein Vielfaches mehr verdienen.

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Roferu  30.10.2014, 22:27
@Adlerblick

Auch nicht belegbar (oder mach mal), es gibt sogar promovierte und welche, die Berufsmäßig mit Tiergesundheit zu tun haben und auch Behandlungen durchführen wollen. per Gesetz sind diese dann Tierheilpraktiker, da sie die Tierheilkunde ohne tierärztliche Bestallung ausüben.

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Adlerblick  30.10.2014, 22:51
@Roferu

Dafür hätte ich gerne von Dir Belege!

Wenn Du von Promovierten sprichst, würde es mich interessieren, welche Berufsgruppe Du dahinter vermutest. Ich spreche ich dem Fall nicht von promovierten Pharmakologen, die sich dann als "Behandler" betätigen wollen.

Das Klima in der Pharmazie und der Pharmakologie ist gewöhnungsbedürftig und auch rau, so dass nicht Jeder dieser Härte gewachsen ist.

Diese Herrschaften weichen gerne aus auf die Bereiche der Heilpraktiker. Das sagt aber überhaupt nichts aus darüber, dass beispielsweise die Tierheilpraktiker so angesehen sind, dass ein promovierter Akademiker sie als gleichwertig ansieht.

Das ist überwiegend lediglich eine Notlösung, weil sich andere Chancen für diese promovierten Akademiker nicht aufgetan haben, so dass man eben dann auf das zugreift, was noch übrig bleibt.

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Roferu  30.10.2014, 17:26

Ach was überqualifiziert... es geht doch um die Arbeit, die man macht und die viele Tierärzte inzwischen schätzen und eine Zusammenarbeit mit Tierheilpraktikern als Bereicherung ansehen. Sie nehmen in diesem Flyer Stellung zu ihrer Arbeit mit den Tierheilpraktikern.

http://www.f-n-thp.de/images/flyer0912.pdf

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Adlerblick  30.10.2014, 18:15
@Roferu

@Roferu: Wir haben einen absoluten Pädagogen- und Erziehermangel, was sehr zulasten unserer Kinder geht!

Da macht es wenig Sinn, wenn eine qualifizierte Kraft auf ihre Weiterbildungsmöglichkeiten verzichtet um dann als 25-Tausendste Tierheilpraktikerin im Nirwana zu versanden!

Wr haben viel zu viele Tierheilpraktiker, wie auch sonstige Heilpraktiker, die sich gegenseitig das Geschäft wegnehmen. Ich brauche bloß in meinem klein umgrenzten Wohngebiet nachschauen (2 Straßenzüge) Da haben wir 3 Tierheilpraktiker und insgesamt 7 Heilpraktiker für den Humanbetrieb.

Eine Tierheilpraktikerin hat bereits die Segel gestrichen und jetzt ihre Praxis aufgegeben, weil sie definitiv nicht mal das Nötigste zum Leben verdient hat!

Es macht daher wenig Sinn den Leuten Flausen in den Kopf zu setzen, die hinterher nicht zu halten sind.

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Roferu  30.10.2014, 22:31
@Adlerblick

Das ist Deine Meinung... aber Nilifant muss schon selbst entscheiden dürfen. sie scheint ja nicht zufrieden zu sein in ihrem Beruf. Danke aber lies mal genau:

Da ich sehr unzufrieden mit meiner Berufswahl bin, hatte ich mich mit Tiermedizin ausrinandergesetzt und mich entschieden, mich beruflich umzuorientieren. Da ich jedoch nicht mehr 11 Semester Tiermedizin-Studium auf mich nehmen will, und mir tiermed. Fachangestellte "zu wenig" ist, zieht es mich momentan sehr zur Tierheilpraktik!

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Adlerblick  30.10.2014, 22:39
@Roferu

@Roferu: Die Fragestellerin ist mit ihrem derzeitigen Beruf unzufrieden, was nicht bedeutet, dass sie mit einer entsprechenden Weiterbildung nicht wesentlich zufriedener sein könnte. Ich habe nichts Anderes gemacht, als ihr diese Alternativen aufzuzeigen. Die Möglichkeiten, die sie mit einer höheren Qualifikation aus ihrem alten Beruf heraus erreichen könnte, wären weitaus lukrativer und auch vom Niveau her wesentlich anspruchsvoller als der Beruf des Tierheilpraktikers.

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Roferu  30.10.2014, 22:50
@Adlerblick

tja, aber sie spielt mit dem Gedanken Tierheilpraktikerin zu werden. Gegen eine Weiterbildung im Pädagogischen habe ich aber nichts einzuwenden - wäre auch toll. Nur fragt sie hier gerade nach der Tierheilpraktik und nicht, ob ihr jemand väterlich zur Seite stehen kann und ihr sagen kann was wirklich gut für sie ist und was sie besser machen sollte, als hier nach Tierheilpraktik zu fragen...

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Adlerblick  30.10.2014, 23:03
@Roferu

Gegen eine Weiterbildung im Pädagogischen habe ich aber nichts einzuwenden - wäre auch toll

Ach DU hast nichts dagegen einzuwenden. ich glaube nicht, dass das eine Sache ist, in der Dein Wille eine wesentliche Rolle spielen könnte.

Die Fragestellerin ist in der gleichen unglücklichen Lage wie so manch promovierter Akademiker, der sich im Alltag seines Berufes nicht zurechtfindet und deshalb in seiner Not auf die Möglichkeit des Tierheilpraktikers zurückgreift.

Wie gesagt Notlösung, aber sicher nicht eine befriedigende Dauerlösung.

und genau um den Punkt geht es letzendlich bei den Ratschlägen an die Fragestellerin. Man muss hier an langfristigen Zielsetzungen denken und nicht an kurzfristige Notlösungen!

Das hatte die Fragestellerin aber offensichtlich nicht bedacht und aus diesem Grunde habe ich ihr die Alternativen aufgezeigt.

Väterlich zur Seite werde ich ganz sicher nicht stehen, da es auch nicht meine Aufgabe sein kann, den Bildungsweg der Fragestellerin zu begleiten. Ich habe jedoch einen reichhaltigen Erfahrungshintergrund, und zwar sowohl beruflich Natur als auch privater Natur (habe selbst Kinder, die sich bezüglich solcher Fragen längst freigeschwommen haben.).

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Nalifant 
Fragesteller
 31.10.2014, 00:30

Wenn ich auch malwas dazu sagen darf...?! Was für mich Sinn macht und was nicht, muss ich (oder sollte ich sagen DARF ICH) selbst festlegen! FÜR MICH macht es wenig Sinn, weiterhin einen Beruf auszuüben, der mir keinen Spaß macht! Schlimmer noch: Mich psychisch an meine Grenzen bringt! Ich möchte einen Beruf ausüben, der mir Freude, Zufriedenheit, Spaß bringt und nicht nach Gehalt entscheiden, oder danach was "gerade gefragt und gesucht ist"! Das juckt mich nicht (mehr)! Für mich gehört zu einem zufriedenen Leben mehr, als ein guter Abschluss, mehr Gehalt und einen Beruf auszuüben, der "angesagt" ist, mich jedoch spätestens mit 45 in die Frührente oder in die Psychiatrie schickt!

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Adlerblick  31.10.2014, 21:12
@Nalifant

Hi Nalifant, verrate mir doch mal, warum hast Du Dich überhaupt jemals für einen Beruf im Pädagogikbereich entschieden? War das Druck seitens Deiner Eltern?

Normalerweise hätte man Dir doch bei der Berufsberatung sagen können, was Dich da erwartet. Offensichtlich ist das nicht geschehen und jetzt bist nicht nur enttäuscht, Du fühlst Dich darüber hinaus auch noch ausgelaugt. Sehr schade, Dass Du damit dann Zeit verloren hast, die Du wesentlich sinnvoller hättest nützen könenn.

Jetzt wählst Du einen neuen Weg, von dem Du glaubst, dass er Dir mehr Spass machen würde. Hast Dich wenigstens dieses Mal ausreichend darüber informiert, was Dich erwartet und welche Risiken dieser Beruf beispielsweise in sich birgt? Nicht, dass Du noch einmal eine Bauchlandung erlebst.

Was die Praxis eines Tier-Heilpraktikers anbelangt, hast Du keinerlei Verdienstgarantie. Das musst Du unbedingt in Deinen finanziellen Rahmen mit einplanen. Hinzu kommt, dass sehr wichtig ist, wo du diese Praxis aufmachen willst, entsprechend musst auch die Mieten einrechen, die da zu zahlen sind.

Wie ich ja bereits erzählte, gibt es in meiner Wohngegend mehrere Tier-Heilpraktiker, da in meiner Wohngegend fast jeder Haushalt Tiere hat.

Entsprechend viele Tierärzte gibt es eben auch bei uns, zusätzlich 2 Tierkliniken.

Eine Tierheilpraktikerin hat bei uns bereits aufgegeben, obwohl sie die Praxis in dem Haus hatte, in dem sie auch wohnte - allerdings zur Miete. Sie hat so wenig verdient mit der Praxis, dass es nicht mal zum Leben reichte.

Du musst daher vorher ausgiebige Recherchen machen, welches Umfeld für Dich infrage kommt, um dann eine rentable Praxis führen zu können.

Der Spaß an dem Beruf ist das Eine, das Andere ist aber auch, dass man seine Existenz damit finanzieren muss, es sei denn, man ist von zu Hause her bereits sehr vermögend.

Wo immer Dich Dein Weg hinführt, ich wünsche Dir alles Gute!

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Ich überlege gerade, einen Wettbewerb unter meinen Jungs zu veranstalten, wer malt das schönste Schild "Tierheilpraktiker". Das hänge ich dann an meine Türe und schon bin ich ein Tierheilpraktiker und meine Jungs die Helferlein. Oder habe ich noch was vergessen als Voraussetzung dafür?

Tierheilpraktiker zu werden ist NOCH EINFACHER als der für Menschen. Also brauchst du auch keinen Zuschuss, wofür denn?


Roferu  30.10.2014, 17:14

du wirst keinen Patientenstamm aufbauen...Problem wird sein, dass du ohne Ausbildung (die ja nicht immer gesetzlich geregelt sein muss) weder untersuchen kannst, noch Notfälle erkennst, noch die für dich geltenden Gesetze bezüglich der Tätigkeit kennst. Und irgendein Therapieverfahren, das durchaus auch beweisgesichert sein darf, solltest du auch beherrschen. Außerdem widerspricht es der Sogfaltspflicht, die für alle gilt. Zudem widerspricht Dein Vorhaben dem BGH-Urteil aus München:

Die Verwendung der (gesetzlich nicht geschützten) Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker durch Personen, die - ohne Arzt zu sein - bei der Behandlung von Tieren Naturheilverfahren anwenden **und eine entsprechende Ausbildung abgeleistet haben, ist nicht als irreführend i. S. von § 3 UWG zu beanstanden. **

Es scheint schon wichtig zu sein, eine entsprechende Ausbildung vorzuweisen. Ansonsten wäre es ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. auch da gibt es Grundsatzurteile. Aber, da du das ja nicht wirklich vorhast, gebe ich dir einen Daumen nach oben für Deinen tollen Humor.

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Auskunft  31.10.2014, 11:32
@Roferu

Dieses Zitat aus einem Urteil hast Du vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen.

Es ging in diesem Verfahren allein um die Bezeichnung "Tierheilpraktiker", mit der eine Schule Werbung für ihre Kurse machte und die damit verbundene Assoziation zum "Heilpraktiker":

"Die Beklagte betreibt bundesweit Schulen für Naturheilverfahren, in denen sie auch Kurse für die Ausbildung zum Heilpraktiker und zum Tierheilpraktiker anbietet.

Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, hält die Bezeichnung Tierheilpraktiker für irreführend und nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Werbung für eine entsprechende Ausbildung in Anspruch."

Es ging also lediglich um die Verwenung der Bezeichnung "Tierheilpraktiker" in der Werbung dieser Schule und nicht darum, ob Tierheilpraktiker generell über eine "Ausbildung" verfügen und staatliche überprüft sein müssen!

Dieser Satz:

Es scheint schon wichtig zu sein, eine entsprechende Ausbildung vorzuweisen.

geht völlig an der Klage und dem Urteil vorbei, und deshalb ist eine solche irreführende Argumentationsweise weder witzig im Sinne von "tollem Humor" noch seriös!

Wer sich informieren will, was wirklich Gegenstand der Verhandlung und Tenor des Urteils war, aknn sich hier selbst informieren:

http://lexetius.com/1999,1006

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Nalifant 
Fragesteller
 31.10.2014, 08:00

Roferu bietet einfach die besten Antworten! Zumindest fühle ich mich ernst genommen!

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uteausmuenchen  31.10.2014, 11:57
@Nalifant

Nalifant,

mich würde ehrlich interessieren, warum Du Dich bei meiner Antwort nicht ernst genommen fühlst. Und das ganz unabhängig von der Diskussion hier.

Grüße

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Wie andere User schon geschrieben haben - kann sich jeder so nennen, auch wenn er nicht die geringste Ahnung hat. Während der Heilpraktiker wenigstens noch vor dem Gesundheitsamt den Nachweis erbringen muss, dass er in der Lage ist, gefährliche Krankheiten zu erkennen (weil er diese nicht behandeln darf), besteht für den Tier-HP keinerlei Pflicht, irgendwelche Fachkenntnisse nachzuweisen. Einen Schulabschluss brauchst du deshalb auch nicht in der Tasche zu haben. Für die Ausübung der Tätigkeit muss es dir lediglich gelingen, "Kunden" zu bekommen.

Leider. Deshalb gibt es vermutlich auch sehr, sehr viele "schwarze Schafe" unter diesen - und aus diesem Grund würde ich auch keinen aufsuchen. Und ob man davon leben kann?


Ich möchte mal Deine Frage beantworten! Es gibt gute Tierheilpraktikerschulen und auch (neben anderen nicht evidenten Verfahren) beweisgesicherte schulmedizinische Therapien in diesem Beruf. Es gibt auch Tierheilpraktikerprüfungen durch den THP-Berufsverband, die eine ausreichende Kenntnis für diesen Beruf erfordern. Es ist nicht Fehler der Tierheilpraktiker, dass keine Notwendigkeit zur spezialrechtlichen Regelung des Berufes Tierheilpraktiker gesehen wird. Es gab ja schon zwei Anfragen an die Bundesregierung (von der SPD 1995 und von der LINKEN 2005). Beide wurden mit Hinweis auf die bestehende spezialrechtlichen Regelungen der vorgenannten Gesetze abgewiesen. Ein BGH-Urteil aus München (BGH, Urteil v. 22.4.1999 - I ZR 108/97 München) über die Führung der Berufsbezeichnung "Tierheilpraktiker" sagt wörtlich: Die Verwendung der (gesetzlich nicht geschützten) Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker durch Personen, die -ohne Arzt zu sein- bei der Behandlung von Tieren Naturheilverfahren anwenden und eine entsprechende Ausbildung abgeleistet haben, ist nicht als irreführend i.S. des §3 UWG zu beanstanden. Das Gericht sieht also eine Notwendigkeit einer abgeleisteten Ausbildung! Auch nur so kann man einer Sorfaltspflicht entsprechen. Da Tierheilpraktiker ausschließlich mit verschreibungsfreier Medizin arbeiten, sind die angebotenen Ausbildungen i.d.R. ausreichend, sofern Berufs- und Gesetzeskunde, anzeige- und meldepflichtige Tierkrankheiten, Hygiene und evidente EH gelehrt werden. Darüber hinaus gibt es -wie bereits gesagt- beweisgesichterte verschreibungsfreie Verfahren wie bestimmte Teile der Phytomedizin, Blutegeltherapie, Physiotherapie, Ernährungsmedizin usw. Durch die BIO-EU-VO, die August 2000 in Kraft getreten ist, werden europaweit explizit für lebensmittelliefernde Tiere in BIO-Betrieben Naturheikundeverfahren gesetzlich gefordert! Eine entsprechende Ausbildung kann bspw. so ausshen: www.tierheilpraktiker-sh.de


Roferu  29.10.2014, 06:54

Du brauchst kein Abitur. der Gesetzgeber sieht keine gesonderte Regelung vor. Du wirst i.d.R. vor einem Berufsverband geprüft (z.B. Ältester Verband der Tierheilpraktiker seit 1931 e.V.). Prüfungsbestandteile sind: Facharbeit, Schriftliche Prüfung, Mündliche Prüfung, Praktische Prüfung

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Bennykater  29.10.2014, 19:11
@Roferu

Und dennoch hast du keinen staatlich anerkannten Abschluss für diesen "Beruf", sondern bewegst dich ausschließlich in einer Grauzone.

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Roferu  29.10.2014, 20:11
@Bennykater

Nee, stimmt nicht: Tierheilpraktiker sind spezialrechtlich in ihrer Tätigkeit beschränkt und üben ihren Beruf kurierfrei aus. Sie werden von der Arzneimittelüberwachungsbehörde kontrolliert. Es gibt hiebei keine Grauzonen! Wir leben in der Bundesrepublik Deutschland. Keine Frage bezüglich des Berufes Tierheilpraktiker ist bislang ungeklärt. Welche Grauzonen meinst du denn? Kannst du dich konkreter äußern?

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Roferu  30.10.2014, 09:16
@Bennykater

Was ist denn "spezialrechtlich eingeschränkt"? Die Tatsache, dass sie keine zugelassenen Medikamente "verordnen" dürfen?

Weist du denn, was spezialrechtlich bedeutet? Das AMG schränkt die Anwendung bestimmter Medikamente und Verfahren ein. Das TSchG schränkt schmerzhafte Eingriffe am Tier ein, Das HWG schränkt für alle Heilberufe den öffentlichen Auftritt ein. Tierheilpraktiker dürfen auch zugelassene Arzneimittel anwenden. Diese müssen nur freiverkäuflich oder verschreibungsfrei sein - kontrolliert wird diese Tätigkeit vom zuständigen Arzneimittelüberwachungsamt. Ergo: Es gibt keine Grauzonen. Solltest Du wider Erwarten doch noch eine entdecken, wende dich bitte an den Gesetzgeber - keiner will Grauzonen!

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Roferu  30.10.2014, 09:48
@Roferu

Dazu unsere Regierung im Original: Nach der von Artikel 12 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) umfassend geschützten Berufsfreiheit ist grundsätzlich auch das Ergreifen eines Berufs möglich, ohne dass es einer rechtlichen Regelung des betreffenden Berufsbildes bedarf. Das Erfordernis, den Beruf des Tierheilpraktikers einer spezialgesetzlichen Berufsregelung zu unterwerfen, kann aus Artikel 12 Abs. 1 GG nicht hergeleitet werden. Vielmehr sind nach Auffassung der Bundesregierung die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Einschränkung der tierheilkundlichen Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland, die insbesondere im Tierschutzgesetz, im Arzneimittelgesetz und im Betäubungsmittelgesetz zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zum Tierschutz getroffen worden sind, zur Erreichung der Zielsetzungen dieser Gesetze und allgemein zum Schutz von Mensch und Tier ausreichend. Ein darüber hinausgehendes Bedürfnis zur Schaffung gesetzlicher Regelungen vermag die Bundesregierung nicht zu erkennen. Im Hinblick darauf, dass das Berufsbild des Tierarztes in § 1 der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) und § 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärzten und Tierärztinnen dargestellt ist, sind Abgrenzungsprobleme zum Beruf des Tierarztes ebenfalls nicht zu erkennen.

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Auskunft  30.10.2014, 11:07
@Bennykater

Du wirst i.d.R. vor einem Berufsverband geprüft

Ob man sich dieser "Prüfung" eines Verbandes unterzieht, steht dem Einzelnen absolut frei und ist damit bedeutungslos.
"i.d.R." ist somit irreführend, weil nicht verpflichtend und steht im Belieben desjenigen, der als Tierheilpraktiker arbeiten möchte.

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Bennykater  30.10.2014, 11:14
@Roferu

Und genau hier liegt das Problem:

Im Hinblick darauf, dass das Berufsbild des Tierarztes in § 1 der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) und § 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärzten und Tierärztinnen dargestellt ist, sind Abgrenzungsprobleme zum Beruf des Tierarztes ebenfalls nicht zu erkennen.

Wie soll der Normalbürger erkennen können, dass ein Tier-HP eben kein Tierarzt ist, der jahrelang studiert hat und über fundierte medizinische Kenntnisse verfügt? Die Werbung der alternativen "Heiler" geht genau in diese Richtung, die du ja auch anschlägst, und die wir auch in der Humanmedizin ständig treffen. Die Ärzte sollen diskreditiert werden, damit die alternative Branche weiterhin boomt. Da die Mittel keine wirksamen Medikamente darstellen, geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch keine gesundheitliche Gefährdung von dieser Berufsgruppe ausgeht. Dass hierdurch aber auch eine wirksame Hilfeleistung oft unterbleibt, ist die Folge. Dann wird der Hund eben nicht mit einem Antibiotikum behandelt, wenn er von Bakterien befallen ist, sondern frisst wirkstofffreie Zuckerkügelchen und die Heilerin hält ihm beispielsweise bunte Farbkarten vor die Nase und löst Blockaden durch energetisches Handauflegen...

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Roferu  30.10.2014, 16:24
@Auskunft

Ja, man muss sich schon mal informieren, wer eine Prüfung abgelegt hat, deshalb ja die Informationen der Verbände über ihre Mitglieder.

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Roferu  30.10.2014, 16:39
@Bennykater

Nein, ich diskreditiere keinesfalls Tierärzte. Ich gebe nur zu bedenken, dass für die Fragende Nilifant nicht auch der Beruf des Tierheilpraktikers interessant wäre. Tierärzte machen ihren Dienst am Tier i.d.R. doch gut - weshalb diskreditieren? Nein, aber nicht jeder will Tierarzt werden. Das hat mit vielen dingen zu tun; zum Teil auch mit den Arbeitsweisen, die einem nicht liegen müssen, einer anderen Anschauung der dinge und den tierverbrauchenden Seminaren im Studium. Man ist da also in Deutschland frei, auch Alternativen zu ergreifen.

sondern frisst wirkstofffreie Zuckerkügelchen und die Heilerin hält ihm beispielsweise bunte Farbkarten vor die Nase und löst Blockaden durch energetisches Handauflegen...

Das ist ja nun ein ganz anderes Thema! Solche nicht beweisgesicherten Verfahren können Tierärzte (tun sie auch) wie auch Tierheilpraktiker anwenden. Das gehört in einen Block über Komplementärmedizin oder nicht gesicherte med. Verfahren - nicht hierher. Ein Tierheilpraktiker kann diverse beweisgesicherte Verfahren anwenden, wenn er will, das ist ihm völlig frei (physiotherapeutische Verfahren, Blutentnahme und Laborversand, Phytotherapie, Fütterungsberatung usw.). ein Tierheilpraktiker muss ja nicht Außenseitermedizin betreiben. Genau so wenig ist der Tierarzt dazu gezwungen nur Schulmedizin zu betreiben

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Roferu  30.10.2014, 16:49
@Auskunft

Selbst wenn nicht zu vernachlässigende Teile der angesprochenen Verkehrskreise irregeführt werden sollten, wären diese unter den hier gegebenen besonderen Umständen nicht schutzbedürftig. Zu den Aufgaben des Lauterkeitsrechts gehört es nicht, den Verkehr vor jedweder Fehlvorstellung zu bewahren. Aber solltest du anderer Meinung sein, so steht es dir frei, die Wettbewerbszentrale mit deiner Begründung zu informieren. Wenn sie dann einen Wettbewerbsverstoß im Sinne einer Irreführung erkennt, wird sicher ein Urteil gesprochen. Die Aussichten dafür stehen aber mehr als schlecht denn es gibt bereits ein BGH-Urteil dazu (BGH v. 22.04.1999 München)

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Roferu  30.10.2014, 17:01
@Roferu

obiger Kommentar bezieht sich ausschließlich auf die Leute (den Verkehr), die sich nicht über Prüfungen informieren und entstammt in der Begründung des BGH München zur Frage, "irreführende Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker -ja oder nein?" In der Fragestellung ging es seiner Zeit eben auch um die Erfordernis einer Prüfung.

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Adlerblick  30.10.2014, 18:18
@Roferu

@Roferu: Du brauchst kein Abitur. der Gesetzgeber sieht keine gesonderte Regelung vor

Und das ist gleichzeitig auch der Mangel dieses Berufes, weil es den Leuten, die diesen Beruf ergreifen aufgrund ihrer schlechten Allgemeinbildung (Hauptschulabschluß genügt ja) gar nicht zum globalen Denken in der Lage sind, ganz zu schweigen davon, dass es sehr häufig an den einfachsten Strukturen fehlt , um mit einer Kombinationsgabe vernünftige Ergebnisse herbeizuführen.

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Auskunft  31.10.2014, 11:40
@Roferu
In der Fragestellung ging es seiner Zeit eben auch um die Erfordernis einer Prüfung.

Nein, darum ging es nicht, sondern um die Frage

Tierheilpraktikerin werden!? Studium? Abitur?

bzw.

Wie wird man TierheilpraktikerIn?

Zum zitierten BGH-Urteil und worum es darin ging, habe ich weiter oben geäußert.

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Roferu  25.11.2014, 18:54
@Auskunft

ne, ne, in der Fragestellung an den Bundesgerichtshof war gemeint, lieber "Auskunft"

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Roferu  25.11.2014, 18:59
@Adlerblick
aufgrund ihrer schlechten Allgemeinbildung (Hauptschulabschluß genügt ja) gar nicht zum globalen Denken in der Lage sind, ganz zu schweigen davon, dass es sehr häufig an den einfachsten Strukturen fehlt , um mit einer Kombinationsgabe vernünftige Ergebnisse herbeizuführen

Erstens wird Hauptschulabschluss nicht mit "ß" geschrieben und zweitens muss man zwischen Intelligenz und Bildung unterscheiden - die Aberkennung einfachster Strukturen oder eines globalen Denkens allen denen zu attestieren, die einen anderen schulischen Weg gehen wollten als du, finde ich bemerkenswert.

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Tierheilpraktiker ist keine geschützte Berufsbezeichnung - so kann sich jeder nennen.

Das bedeutet für Dich, Du kannst Dir ein schönes Praxisschild besorgen, es an die Hauswand nageln und los geht´s.

Idealerweise informierst Du Dich vorher in einigen Büchern, wie Du mit Deinen tierischen Kunden verfahren solltest.

Aber wie gesagt - das ist kein Muss und steht Dir, wie jedem anderen Tierheilpraktiker auch, völlig frei.


Roferu  29.10.2014, 06:36

Ich glaube nicht, dass ein Schild reicht, wenn man auch damit arbeiten will. Nalifant möchte ja eben nicht so ein Dünnbrettbohrer sein.

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Auskunft  29.10.2014, 06:56
@Roferu

Dann sollte sie besser Tiermedizin studieren.

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Roferu  29.10.2014, 07:03
@Auskunft

Wenn sie kein Abi hat und nur mir verschreibungsfreier Medizin arbeiten will, kann sie auch Tierheilpraktikerin werden.

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Auskunft  29.10.2014, 07:07
@Roferu

Wir waren doch beim Thema "Dünnbrettbohrer" und da empfiehlt es sich, wie ich bereits geschrieben habe, besser Tiermedizin studieren,
Abi kann immer nachgeholt werden, wenn man ein festes Ziel vor Augen hat.

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Roferu  29.10.2014, 08:23
@Auskunft

Der Beruf des Tierarztes muss ja nicht jedem gefallen... wer nicht auf Antibiotika, Chemotherapeutika und tierverbrauchende Wissenschaft (Tierversuche), Schlachthofpraktikum usw. steht, der wäre doch vollkommen falsch im tierärztlichen Beruf. Man kann sich auf im Bereich Haltungsfehler, Fütterungsfehler, Management und Naturheilkundeverfahren immer weiter bilden... die Dicke der Bretter bestimmt man selbst ;-)

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Auskunft  29.10.2014, 17:07
@Roferu

Wer sich zum Thema Tierarzt äußert, sollte nicht mit solchen Verallgemeinerungen und negativen Assoziationen agieren, nur um Tierheilpraktiker als die bessere Wahl dastehen zu lassen.
Jeder sollte sich
a) Gedanken darüber machen, wievielen Tieren Antibiotika und Chemotherapie schon geholfen haben, wozu Tierversuche dienen und was es für Verbraucher bedeuten würde, würde den Tierärzten der Zutritt zu Schlachthöfen verwehrt bleiben

b) was die Wahl eines Behandlers, der ohne jede Ausbildung agieren darf, für (s)ein Tier bedeuten kann.

Und um zur Fragestellerin und ihrer eigentlichen Frage zurückzukommen:

Für diese Tätigkeiten, die der Tierheilpraktiker ausübt, braucht man weder Abitur noch ein Studium noch sonst eine Ausbildung.
Daher sollte jeder, der sich ernsthaft mit Tiermedizin auseinandersetzt, überlegen, ob eine andere Berufswahl nicht doch angebrachter wäre.

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Roferu  29.10.2014, 19:54
@Auskunft

glaube nicht, denn tierverbrauchende Tierversuche im Studium sind im Ergebnis längst bekannt! Präparationen von Tieren sowie Übungen an Organpräparaten, aber auch Versuche an lebenden Tieren sollen den Studierenden Grundbegriffe der Baupläne von Tieren und die Funktion der Organe vermitteln. Im Zoologiepraktikum beispielsweise werden Ratten, Schnecken, Insekten und andere Tiere getötet und aufgeschnitten, um Aussehen und Lage der Organe kennen zu lernen. Weit verbreitet sind Tierversuche in der Physiologie, insbesondere sind hier die berüchtigten »Froschversuche« zu nennen. Den Fröschen wird der Kopf abgeschnitten, dann entnimmt man Organe wie Nerven, Muskeln oder das Herz. Auch abgetrennt vom Körper reagieren die Organe auf Reize wie Stromschläge oder Auftragen bestimmter Medikamente.

Wer sich an der Hochschule aus Gewissensgründen weigert, an diesem so genannten »Tierverbrauch« teilzunehmen, bekommt keinen Leistungsnachweis und kann das Studium nicht erfolgreich absolvieren.

Es gibt mittlerweile schon viele Tierärzte, die mit Terheilpraktikern kooperieren und dies auch öffentlich benennen und es gibt gute Ausbildungen. Du wirfst den Tierheilpraktikern vor, dass der Gesetzgeber keine Regelung für sie trifft, die über die bestehenden spezialrechtlichen (AMG, HWG, TSchG usw.) hinausgehen, gleichzeitig ignorierst Du permanent, dass die THP-Verbände längst ordentliche Prüfungen für ihre Mitglieder eingeführt haben. Man kann bei diesen Verbänden geprüfte Tierheilpraktiker in der Therapeutenliste finden. Träfen wir uns, wären wir vielleicht gar nicht so unterschiedlicher Meinung... jetzt sind wir wie Louis de Funès "nein - doch - nein - doch". Es gibt halt verschiedenen Blickrichtungen auf jedes Thema.. dem unser wird unser Disput nun sicher zu lang und er springt ab... ;-)

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Roferu  29.10.2014, 20:04
@Roferu

Ach das noch: ursprünglich wenden wir uns ja an die Fragesteller/in, die/der lediglich wissen wollte:

Wie wird man TierheilpraktikerIn? und BRAUCHT MAN DAFÜR ABITUR?

liebe/lieber Nalifant,ist das geklärt?

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Auskunft  30.10.2014, 20:01
@Roferu

Richtig, das war die ursprüngliche Frage, die ich ausreichend beantwortet hatte, bevor Du mit diversen Ablenkungsversuchen vom Thema abgewichen bist.

Jetzt ist das Thema zum Glück engültig abgeschlossen!

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Roferu  30.10.2014, 22:23
@Auskunft

Es gibt keine Ablenkungsversuche, es sind alles Tatsachen.

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mindshifting  12.11.2014, 21:16

Die Berufsbezeichnung „Tierheilpraktiker“ existiert seit über 120 Jahren. Paracelsus hat in einem wichtigen Rechtsverfahren vor dem BVG die Rechtsgrundlagen zur Führung dieser Berufsbezeichnung gesichert und gemeinsam mit dem Verband Deutscher Tierheilpraktiker e.V. (VDT) anerkannte Ausbildungs- und Prüfungsstandards eingeführt.

Quelle: http://www.tierheilpraktiker.de/aus-a-weiterbildung/ausbildung-thp.html

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Auskunft  12.11.2014, 21:19
@mindshifting
Die Berufsbezeichnung „Tierheilpraktiker“ existiert seit über 120 Jahren.

Ja und?

anerkannte Ausbildungs- und Prüfungsstandards

Von wem "anerkannt"? Doch wohl nur von anderen Tierheilpraktikern.

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