Thüringen Ticket abfotografieren?

5 Antworten

Als Fahrkarte gilt nur das Original. Entweder du bekommst das Original, um damit weiterzufahren, oder du kaufst dir eine gesonderte Fahrkarte für die Reststrecke.

Ein Foto einer Fahrkarte gilt nicht als Fahrkarte, du würdest bei einer Kontrolle zu Recht als Schwarzfahrer behandelt.

Klar kannst Du das fotografieren, es gilt aber eben nur das Original, welches bei der Kontrolle vorgewiesen werden muss.

Wenn die anderen aussteigen behältst du das Ticket. Abfotografiert nützt es dir nichts.

Was spricht dagegen dass du das Ticket übernimmst sobald deine Mitreisenden aussteigen?

Abfotografieren kann man es natürlich, aber ein Foto ersetzt keine gültige Fahrkarte.

Gültig ist nur das Originalticket, und wenn sich die Gruppe trennt, kann nur jeweils einer das gültige Ticket haben und nutzen.