Theorieprüfung vor 18?

5 Antworten

Na was denkst Du? Hat Dein Kumpel Recht oder doch der Fahrlehrer?

Wir sehen mal in der Fahrerlaubnisverordnung nach:

§ 16 Theoretische Prüfung

(3) Der Sachverständige oder Prüfer bestimmt die Zeit und den Ort der theoretischen Prüfung. Sie darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden. Der Sachverständige oder Prüfer hat sich vor der Prüfung durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Bewerbers zu überzeugen. Bestehen Zweifel an der Identität, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden. Der Fahrerlaubnisbehörde ist davon Mitteilung zu machen. Der Bewerber hat vor der Prüfung dem Sachverständigen oder Prüfer eine Ausbildungsbescheinigung nach dem aus Anlage 7.1 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1318) ersichtlichen Muster zu übergeben. Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der Sachverständige oder Prüfer hat die Bescheinigung darauf zu überprüfen, ob die in ihr enthaltenen Angaben zum Umfang der Ausbildung mindestens dem nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Umfang entsprechen. Ergibt sich dies nicht aus der Ausbildungsbescheinigung, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__16.html


Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

FLMaster 
Beitragsersteller
 26.04.2014, 21:40

Das mindestalter bei bf17 ist ja 17 und da ich schon 17 bin hab ich ja schon das mindestalter

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Crack  26.04.2014, 21:49
@FLMaster

Hast Du Dich denn auch für BF17 angemeldet?

Wenn nicht dann machst Du die ganz normale Fahrerlaubnis Klasse B, d.h. Du darfst erst 3 Monate vor Deinem 18.Geb. die theoretische Prüfung ablegen.

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FLMaster 
Beitragsersteller
 26.04.2014, 21:51
@Crack

@Crack ja ich habe BF17 beantragt

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Crack  26.04.2014, 21:57
@FLMaster
ja ich habe BF17 beantragt

Dann sollte Dir Dein Fahrlehrer erklären können warum Du keine Prüfung machen darfst, rechtlich steht dem nichts entgegen.

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Nutzerin9567  26.04.2014, 21:47

So und warum darf der 17 jährige Sohn unseres Bekannten schon fahren wenn sein Vater oder die Mutter neben ihm sitzen.Irgendwie widerspricht sich das doch.Und nicht nur der Sohn unseres Freundes fährt mit 17 sondern ich kenne noch drei andere Fälle dieser Art.Ich weiß ja nicht ob das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.Hier in Baden-Württemberg geht das.

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FLMaster 
Beitragsersteller
 26.04.2014, 21:50
@Nutzerin9567

Das was du meinst ist ja auch bf17 und die haben den führerschein bestimmt vor dem 17 geburtstag gemacht. Mit 17 fahren ist möglich

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Du kannst den Führerschein mit 17 machen und darfst in Begleitung eines Erwachsenens der einen Führerschein hat sogar schon fahren.Ich wußte das auch nicht bis ein Bekannter mit seinem Sohn bei uns aufgetaucht ist und der Sohn fuhr.Das ist anscheinend neu.


Wenn du einen Führerschein ab 18 Jahren beantragt hast, hat dein Fahrlehrer recht.

Falls du bf17 machst kannst du sie 3 Monate vor deinem 17. belegen, beim normalen Führerschein 3 Monate vor deinem 18. soweit ich weiß.


OPilot  26.04.2014, 21:38

Das kann sein, allerdings finde ich das ziemlich schwachsinnig, wenn es solch eine Regelung geben würde..

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Crack  26.04.2014, 21:45
@OPilot
allerdings finde ich das ziemlich schwachsinnig, wenn es solch eine Regelung geben würde..

Was ist denn daran schwachsinnig?

Letztendlich darf man bei BF17 frühestens nach Vollendung des 17.Lebensjahres fahren, was würde es also nützen wenn man die Prüfung früher machen dürfte?

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FLMaster 
Beitragsersteller
 26.04.2014, 21:38

Ich mache BF17 also kann ich schon früher als 3 Monate die Prüfung ablegen ?

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oseifrj  26.04.2014, 21:42

Es ist nicht schwachsinnig, wenn du ein halbes jahr oder früher bevor du dann wirklich allein/mit Eltern fahren darfst die Prüfung ablegst, hat man so gut wie alles vergessen weil man des in der Zwischenzeit nie gebraucht hat;)

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oseifrj  26.04.2014, 21:43

Und ja, eigentlich solltest du sie dann ablegen dürfen... aber vllt will dein fahrlehrer nicht dass du so viel abstand zwischen theorie und praxis hast?

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FLMaster 
Beitragsersteller
 26.04.2014, 21:48
@oseifrj

Also ist es möglich, mir bei der Fahrschule ein Prüfungstermin machen zu lassen auch wenn es nicht 3Monate vor meinem 18 Geburtstag liegt ?

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oseifrj  26.04.2014, 21:53

Ich vermute es. Rede am besten mit deinem Fahrlehrer drüber, hast ja jetzt ein paar Meinungen und Infos :)

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Mit 17 kannst du die jetzt schon ablegen, ich hab die schon mit 16 gemacht (BF17).


Nutzerin9567  26.04.2014, 21:39

Du darfst mit 17 auch schon fahren wenn ein Erwachsener neben dir sitzt.

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Crack  26.04.2014, 21:55
@Nutzerin9567
Du darfst mit 17 auch schon fahren wenn ein Erwachsener neben dir sitzt.

Lies mal die Bedingungen die eine Begleitperson erfüllen muss:

§ 48a FeV Voraussetzungen

(5) Die begleitende Person

1.muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,

2.muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,

3.darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein.

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TorDerSchatten  27.04.2014, 18:48
@Crack

Und die Begleitperson muß eingetragen sein! Also es kann sich nicht einfach der Großonkel und die Oma und die Nachbarin und sonstwer daneben setzen.

Die Begleitperson muß vorher Kopie von Perso und Führerschein beim Führerscheinantrag einreichen und pro Begleitperson kostet es auch extra!

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