Theorieprüfung vor 18?
Bin 17 Jahre alt und habe mich mit 17 bei der Fahrschule angemeldet. Mein Fahrlehrer meinte ich darf erst 3 Monate vor meinem 18 geburtstag die Theorieprüfung machen. Ein Kumpel meint aber mit 17 kann ich egal an welchen Tagen oder Monaten die prüfung machen. Was stimmt jetzt ? Danke im Voraus
5 Antworten
Na was denkst Du? Hat Dein Kumpel Recht oder doch der Fahrlehrer?
Wir sehen mal in der Fahrerlaubnisverordnung nach:
§ 16 Theoretische Prüfung
(3) Der Sachverständige oder Prüfer bestimmt die Zeit und den Ort der theoretischen Prüfung. Sie darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden. Der Sachverständige oder Prüfer hat sich vor der Prüfung durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Bewerbers zu überzeugen. Bestehen Zweifel an der Identität, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden. Der Fahrerlaubnisbehörde ist davon Mitteilung zu machen. Der Bewerber hat vor der Prüfung dem Sachverständigen oder Prüfer eine Ausbildungsbescheinigung nach dem aus Anlage 7.1 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1318) ersichtlichen Muster zu übergeben. Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der Sachverständige oder Prüfer hat die Bescheinigung darauf zu überprüfen, ob die in ihr enthaltenen Angaben zum Umfang der Ausbildung mindestens dem nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Umfang entsprechen. Ergibt sich dies nicht aus der Ausbildungsbescheinigung, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__16.html
So und warum darf der 17 jährige Sohn unseres Bekannten schon fahren wenn sein Vater oder die Mutter neben ihm sitzen.Irgendwie widerspricht sich das doch.Und nicht nur der Sohn unseres Freundes fährt mit 17 sondern ich kenne noch drei andere Fälle dieser Art.Ich weiß ja nicht ob das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.Hier in Baden-Württemberg geht das.
Das was du meinst ist ja auch bf17 und die haben den führerschein bestimmt vor dem 17 geburtstag gemacht. Mit 17 fahren ist möglich
Du kannst den Führerschein mit 17 machen und darfst in Begleitung eines Erwachsenens der einen Führerschein hat sogar schon fahren.Ich wußte das auch nicht bis ein Bekannter mit seinem Sohn bei uns aufgetaucht ist und der Sohn fuhr.Das ist anscheinend neu.
Das war nicht die Frage...
Außerdem sind an eine Begleitperson weit mehr Bedingungen geknüpft als die das er als "Erwachsener" gilt.
Wenn du einen Führerschein ab 18 Jahren beantragt hast, hat dein Fahrlehrer recht.
Falls du bf17 machst kannst du sie 3 Monate vor deinem 17. belegen, beim normalen Führerschein 3 Monate vor deinem 18. soweit ich weiß.
Das kann sein, allerdings finde ich das ziemlich schwachsinnig, wenn es solch eine Regelung geben würde..
allerdings finde ich das ziemlich schwachsinnig, wenn es solch eine Regelung geben würde..
Was ist denn daran schwachsinnig?
Letztendlich darf man bei BF17 frühestens nach Vollendung des 17.Lebensjahres fahren, was würde es also nützen wenn man die Prüfung früher machen dürfte?
Ich mache BF17 also kann ich schon früher als 3 Monate die Prüfung ablegen ?
Es ist nicht schwachsinnig, wenn du ein halbes jahr oder früher bevor du dann wirklich allein/mit Eltern fahren darfst die Prüfung ablegst, hat man so gut wie alles vergessen weil man des in der Zwischenzeit nie gebraucht hat;)
Und ja, eigentlich solltest du sie dann ablegen dürfen... aber vllt will dein fahrlehrer nicht dass du so viel abstand zwischen theorie und praxis hast?
Ich vermute es. Rede am besten mit deinem Fahrlehrer drüber, hast ja jetzt ein paar Meinungen und Infos :)
Mit 17 kannst du die jetzt schon ablegen, ich hab die schon mit 16 gemacht (BF17).
Du darfst mit 17 auch schon fahren wenn ein Erwachsener neben dir sitzt.
Du darfst mit 17 auch schon fahren wenn ein Erwachsener neben dir sitzt.
Lies mal die Bedingungen die eine Begleitperson erfüllen muss:
§ 48a FeV Voraussetzungen
(5) Die begleitende Person
1.muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2.muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
3.darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein.
Und die Begleitperson muß eingetragen sein! Also es kann sich nicht einfach der Großonkel und die Oma und die Nachbarin und sonstwer daneben setzen.
Die Begleitperson muß vorher Kopie von Perso und Führerschein beim Führerscheinantrag einreichen und pro Begleitperson kostet es auch extra!
Das mindestalter bei bf17 ist ja 17 und da ich schon 17 bin hab ich ja schon das mindestalter