Theorieprüfung neu machen?

1 Antwort

Erst nach einer angemessener Zeit, idR beträgt diese Zeit mindestens zwei Wochen.

FeV §18 Abs.1:

(1) ….. Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums, in der Regel mindestens zwei Wochen, wiederholt werden. …..

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__18.html


PhanTom1212 
Fragesteller
 26.06.2023, 14:02

Kann ich denn jetzt schon einen Termin der in 2 Wochen ist buchen oder kann ich erst in 2 Wochen buchen ?

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