Theorieprüfung beim Straßenverkehrsamt anmelden oder wo?
3 Antworten
Nachdem Sie sich bei uns zur Ausbildung angemeldet haben, sollte baldmöglichst der amtliche Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden.
Das Antragsformular erhalten Sie direkt von uns. Der Antrag ist bei der Führerscheinstelle des jeweiligen Hauptwohnsitzes einzureichen.
Durch den Antrag wird eine Prüferlaubnis und der Führerschein erstellt.
Sie werden nach eintreffen der Prüferlaubnis von uns benachrichtigt.
Erst dann kann die theoretische und danach die praktische Prüfung abgelegt werden.
Die Ausbildung kann aber schon zeitgleich erfolgen
Nachdem Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt haben, geht nach einer Bearbeitungszeit von ca. drei bis sechs Wochen der Prüfauftrag bei der Prüforganisation DEKRA ein.
Danach werden wir als Fahrschule über den Eingang informiert.
Diese Information geben wir dann an Sie weiter.
Der Fahrerlaubnisantrag hat dann ein Jahr Gültigkeit. In diesem Zeitraum muß die theoretische Prüfung bestanden sein.
Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden.
Hallo.
Das macht die Fahrschule bei der Führerscheinstelle.
Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis O. Erste Hilfe Schein .Sehtest
Biometrisches Lichtbild. Dieses machen auch oft die Fahrschulen, ist jedoch verschieden.
Die Bearbeitungszeit der Unterlagen zum Tüv /Dekra , Führerscheinstelle ist oft sehr unterschiedlich aber 3-6 Wochen kann es dauern.
Die Fahrschule wird informiert.
Die legt auch fest wann die Prüfung erfolgen kann.
Nach der Anmeldung 1 Jahr Zeit.
Viel Glück und Erfolg.
Der Antrag mit den Papieren wie Sehtest etc muss zum Verkehrsamt .. die leiten es dann weiter an den Tüv und dann muss man in der Regel in die Fahrschule um sich für eine Prüfung anzumelden .. man benötigt von denen zB eine Ausbildungsbescheinigung.