Theoretisch kann niemand Scholz dazu zwingen die vertrauensfrage zu stellen, dann ist die Regierung halt monatelang nur geschäftsführend?
2 Antworten
Das ist so. Das Grundgesetz sieht nur 2 Arten vor, wie der Bundestag vom Bundespräsidenten aufgelöst werden kann.
a) auf Antrag des Bundeskanzlers nach der Vertrauensfrage
b) der Bundestag kann sich auf keinen Bundeskanzler einigen nach dem zusammenkommen nach der Wahl.
Weitere Möglichkeiten kennt das Grundgesetz hier nicht. Also könnte Scholz bis nächstes Jahr September so weitermachen. Auch, wenn er praktisch handlungsunfähig sein sollte.
Hallo Denkschulen
Nein, das nicht. Aber das Parlament kann auch ein Misstrauensvotum einlegen, um Scholz ggf. dann von seinem Amt entlassen.
Gruß Paul