Territoriale Integrität

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das bedeutet, dass nach dem Völkerrecht kein Staat das Territorium und die Grenzen eines anderen Staates verletzen darf.

Das betrifft aber nur bindend Völkerrechtssubjekte, wie es z. B. Staaten sind. Wenn sich z. B. ein Teil einer Bevölkerung mit dem Territorium, auf dem er lebt, von dem Staat abspalten möchte, zu dem er aktuell gehört, so ist der Bevölkerungsteil, der sich abspalten möchte, kein Völkerrechtssubjekt und muss sich deshalb auch nicht an diese Vorgabe des Völkerrechts halten. Das ist dann lediglich eine Frage des innerstaatlichen Rechts.


Lama321 
Beitragsersteller
 16.07.2014, 17:13

Danke!

0

Lama321 
Beitragsersteller
 10.06.2014, 16:33

Danke ! Das habe ich mir durchgelesen und dadurch ist diese Frage entstanden! Ich verstehe den Artikel so, wie oben beschrieben. Allerdings werden da ansonsten immer zwei verschiedene Punkte daraus gemacht. Also ist es nun das selbe, oder etwas anderes? :-)

0