Temporär arbeiten?

5 Antworten

Urlaub ist zur Erholung gedacht und nicht um während des Urlaubs einer anderen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Im § 8 Bundesurlaubsgesetz steht:

"Während des Urlaubs darf der AN keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten"

Urlaub gilt der Erholung. So als Grundsatz.

Dann kommt es darauf an, was Dein Arbeitsvertrag zum Thema Nebenerwerb sagt, oft muss man den aanmelden bzw genehmigen lassen

Am Anfang ist es ein bisschen Gewöhnungsbedürftig du wirst denke ich am Anfang auch „Sabbern“ bzw Spucke verlieren ist jedenfalls mir so ergangen aber nach 2/4 Tagen kannst du ganz normal sprechen :)

Wenn du Urlaub hast, musst du diesen zur Erholung nutzen.

Du könntest aber einen 450 € Job neben deiner Festeinstellung anstreben. Nur im Urlaub bzw in den Ferien darfst du dann auch nicht arbeiten, deine Arbeitskraft soll durch den Urlaub erhalten bleiben.

Der Urlaub ist zum erholen da, einen nebenjob kannst du nur annehmen wenn dein Chef einverstanden ist.