Minijobber und Ferienjob?
Hallo, kann ein Minijobber, der derzeit studiert und in den Semesterferien mehr Zeit hat, temporär in den Ferien mehr arbeiten? Könnte man das mit einem vertraglich vereinbarten Ferienjob für 1 Monat aushandeln? Oder welche Möglichkeiten gibt es, wenn er Vollzeit arbeiten könnte.
1 Antwort
Du kannst zusätzlich zu deiner geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob noch eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten z.B. als Ferienjob ausüben, wobei es keine Verdienstgrenze dabei gibt ;-)
Diese kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei. Solltest du bisher kostenlos in der Familienversicherung über die Eltern krankenversichert sein, dann spielt diese kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten keine Rolle bei der Einkommensgrenze: Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2022) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/familienversicherung/
Gruß siola55