Tattoowierung bei Lehrer in Bayern?
Hallo miteinander, ich hab jetzt ein wenig recherchiert und nichts gefunden, also frag ich mal hier. Ich studiere Grundschullehramt in Bayern und würde mir gerne eine kleine Tattoowierung am Handgelenk stechen lassen. Könnte das zu Problemen bei der Einstellung oder bei der Verbeamtung führen?
3 Antworten
Ich würde mir keine Sorgen machen, der Nachwuchs angehender Lehrkräfte ändert sich deutlich und spiegelt die Gesellschaft wieder. Ich glaube fast jede/r ist heute irgendwo tätowiert, der neu ins Lehramt kommt (nicht alle, aber wirklich viele haben zumindest ein tattoo irgendwo). Ich selbst bin Grundschullehrer in Bayern und am kompletten Arm + Rücken tätowiert. Ich hatte noch nie Probleme damit! Falls irgendein Dienstherr damit mal Probleme haben sollte, dann ist es die falsche Schule für mich. Ich trage keine verfassungsfeindlichen oder sonstige fragwürdige Tätowierungen - der rest geht den Staat nichts an und hat nichts mit meiner Professionalität zu tun. Aber wie gesagt, ich hatte bisher wirklich noch keine Probleme damit. Ich kann nur ermutigen, es zu machen, wenn man es will (und nicht verfassungswidrig ist), um mal die ganzen Spießer im Schulamt zu nerven. Peace out
Wahrscheinlich nicht. Kommt eventuell auch auf das Motiv an.
Kenne etliche Lehrer die tätowiert sind.
Grundsätzlich: Hinsichtlich ihres Erscheinungsbildes müssen Beamte Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen nehmen. So können Tätowierungen, Schmuck und Symbole „im sichtbaren Bereich“ verboten werden. Auch die „Art der Haar- und Barttracht“ darf eingeschränkt werden.
Das gilt in etwa auch für angestellte Lehrer.
Du hast ja schon eine Ahnung, daß es ggf. Probleme geben könnte.
Wenn man abwägen würde, käme man auf die Idee, daß es doch besser sein könnte, Prioritäten zu setzen:
- Lebenslang abgesicherter Beruf oder überflüssige Tätowierung mit Risiko, daß man hinterher Prozesse führen müsste, um eine Stelle zu bekommen
Solche Prozesse würden sich wohl auch nicht besonders gut für die zukünftige berufliche Entwicklung auswirken - es sei denn Du willst lebenslang wegen jedem verweigerten beruflichem Fortkommen klagen...
- In allen Rechtsvorschriften dazu wimmelt es von unbestimmten Rechtsbegriffen die auslegungsbedürftigsbedürftig sind.
Man sollte auch nicht die mögliche Nicht-Akzeptanz von Vorgesetzten ganz vergessen; es mag zwar beim "schlichteren" Teil der Bevölkerung inzwischen recht akzeptiert sein, aber im öD und in konservativeren Branchen ist das nicht so - das kann ein Berufshemmnis sein. Alleine gesetzliche Regelungen reichen da nicht - es gibt auch noch andere persönliche Ebenen, die eine Rolle spielen. Meist bleibt es ja auch in den nächsten Jahren nicht bei einer Tätowierung...
Meine Priorität wäre hier eindeutig auf die Tätowierung zu verzichten, wenn ich vor hätte, im Staatsdienst tätig sein zu wollen..
Man muß es auch nicht darauf ankommen lassen...
Ist ne siebenstellige Zahl