Tattoo Unterarm Bundespolizei?

1 Antwort

Grundsätzlich sind Tätowierungen bei der Bundespolizei nicht verboten, diese müssen sich aber mit dem Job vereinbaren lassen und von der Dienstkleidung abgedeckt sein (Ausnahmen möglich). Das bedeutet, dass beim Tragen der Dienstuniform Tätowierungen und Ähnliches nicht sichtbar sein dürfen. Sofern ein Tattoo durch die getragene Uniform nicht vollständig verdeckt wird, ist es in geeigneter und dezenter Weise abzudecken.

Welche Tattoos sind bei der Polizei nicht erlaubt?

Prinzipiell sind Tattoos kein Ausschlussgrund mehr für eine Einstellung bei der Polizei. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Tätowierungen im sichtbaren und nicht sichtbaren Bereich des Körpers keine: 

  • Kennzeichnung von verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen (Symbole, Fahnen, Parolen o. ä.) oder mit diesen verwechselt werden könnten
  • rechts- oder linksradikal sowie allgemein extremistische Darstellungen sind
  • frauenfeindliche oder Sexistische Darstellungen zeigen
  • entwürdigten und/oder diskriminierenden, Gewalt verherrlichten oder menschenverachtende oder anderweitig fragwürdige Darstellungen zeigt

Auch großflächige und auffällige Tattoos, besonders im Bereich des Kopfes, Halses und den Händen sind weiterhin ein Ausschlussgrund für die Polizei und können einen Eignungsmangel darstellen. https://www.dertestknacker.de/bewerbung-bundespolizei/

PDF-Formular Erklärung zu Tätowierung/-en/ Tunneln https://www.dertestknacker.de/wp-content/uploads/2018/12/BPOL-Erklaerung_Taetowierungen-Tunnel.pdf


DOMIXX98 
Beitragsersteller
 22.08.2021, 13:22

Ich habe einfach Palmen auf den Unterarm mein Geburtsdatum und das Geburtsdatum meiner Mutter in römische Zahlen

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