Tattoo? Muss man den Arbeitgeber einweihen?

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Tattoos sind Privatangelegenheit. Der Arbeitgeber kann höchstens verlangen, dass es beu der Arbeit nicht sichtbar - also abgedeckt - sein muss.

wenn es ständig bedeckt ist, braucht das kein AG zu wissen.

Hallo glensas also erstmal mußt du niemanden sagen das du ein Tättoo hast.Wenn du natürlich noch mit langen Klamotten auf arbeit bist is das doch noch besser.Ich z.B Arbeite in der Altenpflege und habe beide Arme zugekracht.Was soll dein Chef den dagegen tun?Kündigen kann er dich darauf hin nicht das greift in deine Persönlichkeitsrechte ein und eine Kündigung wegen Diskriminierung geht ebenfalls zum Anwalt.Also mach dir kein Kopf.LG und alte Haut sieht auch ohne Tättoos schei..... aus. ; )

Natürlich mußt du den Arbeitgeber nicht um Erlaubnis bitten! Aber er kann ebenso natürlich verlangen, daß du auch bei größter Sommerhitze bei den langärmligen Hemden bleibst!


glensas 
Beitragsersteller
 17.09.2012, 12:16

Das ist sowieso ein Muß!

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