Taschenmesser größe?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Stimmt nicht.

Ist sogar richtiger Quatsch.

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html


minetester200 
Beitragsersteller
 05.04.2017, 22:42

Interessant...danke :)

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Dummheit siegt. Heist - du has teinehn zielmich dummen "freund" - Belib weg, das kann abfärben...andlänge/ Handflächenregel stirbt einfach nicht aus..

Tatsache ist, dass es keine Längenbegrenzung für Taschenmesser gibt, die sie "illegal" machen..

Es gibt den Unterschied zwischen "besitzen" und"führen" (also mit sich rumtragen) - Und sonst nichts! Wenn das Taschenmesser keine Waffe ist, dann ist es erlaubt - selbst sowas hier:

https://youtube.com/watch?v=F9PDI0-DKBE


minetester200 
Beitragsersteller
 05.04.2017, 22:45

Zählen auch "Bayonet" dazu?

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Lestigter  05.04.2017, 22:51
@minetester200

NEIN - Bajonette sind Waffen - also nix unter 18 Jahren und selbst dann nie zu führen, nur was für Zuhause...

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VortexDani  05.04.2017, 22:40

das passende Opinel für Denis Cyplenkov :D

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minetester200 
Beitragsersteller
 05.04.2017, 19:32

Danke gut zu wissen

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Lestigter  05.04.2017, 19:39
@minetester200

Du musst dir einfach merken:

- Alle Messer., die keine Waffe (Karambit, Dolch, Springmesser, ect..) sind, darfst du dir schon mal unabhängig vom Alter kaufen - kein Mindestalter!

- Herumlaufen darfst du nur mit welchen, die man nicht mit einer Hand öffnen und verriegeln kann oder die eine feste Klinge haben, also nicht klappbar sind und deren Klinge nicht länger als 12cm ist.

Eines, dass du mit einer Hand verriegeln kannst oder das eine feste Klinge über 12cm hast, darfst du aber immer noch Zuhause besitzen..

"verboten" sind die schon gar nicht!

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Blödsinn. Klappmesser, die du mit einer Hand öffnen kannst, aber keine Verriegelung haben, oder nur mit zwei Händen geöffnet werden können, darfst du in Deutschland legal in der Öffentlichkeit mit dir führen. Wie groß es ist, ist absolut irrelevant.

Anders ist es bei Messern mit feststehender Klinge. Dort darf die Klingenlänge nicht über 12cm fallen.

Quark. Es kommt darauf an, ob die Klinge sich feststellen lässt und die Länge der Klinge in cm.


Lestigter  05.04.2017, 19:33

also ist ein Messer, das man nur mit zwei Händen aufmachen kann illegal, nur weil man es "feststellen2 kann? - Wo soll der Unsinn stehen?

Und wie oder wo steht das mit der Länge bei Taschenmessern?

Im WaffG schon mal nicht, da dürfen alle Taschenmesser so lang sein, wie sie wollen, da steht keine Länge..

Also verrate uns deine quelle - sollte aber ein Gesetz sein und nicht der Internetauswurf eines Besserwissers..

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