System ausnutzen für Autoleasing?

3 Antworten

Eine journalistische Tätigkeit ist kein Gewerbe. Wie man als (angeblich) Gewerbetreibender in die Künstlersozialkasse wechseln können soll, ist mir schleierhaft. Da machst Du die Rechnung ohne den Wirt.

Die Rabatte hängen aber oft an Bedingungen (z.B. USt-Pflicht), die Du nicht so einfach faken kannst. Beim Leasing gibt es für ganz viele Berufsgruppen "Sonderangebote". Wenn Du den Markt beobachtest und zu einem günstigen Zeitpunkt kaufst, kriegst Du gerade bei den Autos für Ottonormalverbraucher ähnliche Konditionen.

Nein das funktioniert nicht. Es gibt den sog. bundeseinheitlichen Presseausweis und den bekommst du nicht so leicht. Da musst du schon Steuernachweis (dass die journalistische Tätigkeit deine Haupteinnahmequelle ist) oder ein Arbeitsvertrag einer Redaktion vorlegen. Bist du in freier Mitarbeit (also so wie du das machen möchtest) musst du zudem verschiedene Autorenverträge vorlegen.

So nebenberuflich bzw. ohne großen verdienst (Hauptberuf) und Auftraggeber als freier wird das nichts.

Außerdem musst du den Presseausweis abgeben, sobald du nicht mehr berichtigt bist ihn zu führen.

Und nur mal so nebenbei: alle Anbieter, die nicht den bundeseinheitlichen Presseausweis haben sind unseriös und erhalten keine „Vorteile”. Die ziehen dir nur das Geld aus der Tasche.

Das sind die einzigen seriösen und anerkannten Anbieter:

  • Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV)
  • Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in Ver.di (dju)
  • Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
  • Medienverband der freien Presse (MVFP)
  • Fotografenverband FREELENS
  • Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS)

https://www.presserat.de/presseausweis.html

Der Gedanke ist nun wirklich nicht neu, den hatten schon viele.

Eine Gewerbe anzumelden um Steuern zu sparen das funktioniert so nicht. Wenn du da keine Gewinne erwirtschaftest, kommt das Finanzamt mit dem Totschlagargument "Liebhaberrei" dann ist Schluss mit Steuern sparen und das noch Rückwirkend.