Suspendierung?
Ich, Schüler (16) eines Gymnasiums wurde der Schule suspendiert, weil eine Schülerin zum Lehrer gegangen ist und mir vorgeworfen hat rassistische Äußerungen von mir gegeben zu haben.
Es wurde gesagt ich habe sie im Unterricht, als auch im privaten Gruppenchat auf WhatsApp (außerhalb der Schule und der Schulzeiten) mit dem N-Wort rassistisch beleidigt zu haben.
Für die Beleidigungen im Unterricht gab es keine Beweise. Für die Beleidigung im privaten Gruppenchat wurde den Lehrern ein Screenshot gezeigt indem man meine Telefonnummer sieht und einen Rassistischen Sticker sieht den ich anscheinend geschickt habe.
Die Lehrer haben sich meine Meinung nicht angehört, lediglich nur gesagt ich werde für eine Woche suspendiert. Sie haben gesagt der Screenshot sei ein Grund genug um suspendiert zu werden.
Meine Frage lautet: Darf mich der Schulleiter suspendieren ohne dass ich mich dazu äußern kann und meine Unschuld erklären kann? Die andere Frage wäre: Darf die Schule mich suspendieren wegen Taten die außerhalb der Schule und außerhalb der Schulzeiten passiert sind? Es ist im privaten Gruppenchat passiert. Kein Lehrer ist in der Gruppe.
Ich wäre sehr dankbar wenn einer mir helfen kann weil ich gerade sehr verzweifelt bin und ich meinen Eltern beweisen will dass ich unschuldig bin.
Liebe Grüße und danke im Vorraus.
machen wir es kurz: warst du es nun oder nicht?
Weiß ich nicht mehr Aber nehmen wir mal an ich war es nicht. Es kann doch auch sein das der Screenshot bearbeitet wurde oder nicht? Deswegen frage ich ja ob es ein gutes Beweis ist
Ein Screenshot ist einfach zu Fälschen/ Bearbeiten
Darf ich denn dann auch dafür suspendiert werden? Ich mein ich kann ja auch einfach ein Screenshot gut bearbeiten und irgendeine Nummer eines Schülers darauf bearbeiten.
6 Antworten
Meine Frage lautet: Darf mich der Schulleiter suspendieren ohne dass ich mich dazu äußern kann und meine Unschuld erklären kann?
Darf er nicht. Das ist im Verwaltungsverfahrensgesetzt der Länder geregelt (Schule ist Ländersache).
In NRW ist es § 28 VwVfG NRW (falls du in einem anderen Bundesland wirst musst du natürlich das dort geltende VwVfG zur Hand nehmen. Schätze aber, dass die Unterschiede in der Sache kaum bis gar nicht vorhanden sind). Dort Absatz 1:
(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Die Schule ist eine Behörde. Ein Verweis ist ein Verwaltungsakt der Behörde. Ergo gilt das VwVfG. Gründe die gegen eine Anhörung sprechen sehe ich hier keine.
Ob es ein guter Beweis ist oder nicht kann ich dir nicht sagen, da ich weder dich, den Sachverhalt noch die Beweislage kenne und dazu auch keine Auskunft geben kann und daher auch nicht werden.
Was ich dir aber sagen kann so einfach ist das nicht. Du musst mindestens die Gelegenheit haben dich zu äußern. Wurde das nicht beachtet und dir auch nicht nachträglich die Gelegenheit gegeben dich zu äußern kann es sein, dass der Verwaltungsakt nichtig ist.
Denken sie ich könnte mit einer Petition mit Unterschriften mehrerer Schüler die bezeugen dass ich das Mädchen nicht beleidigt habe durchkommen?
Kann man bei einem Anwalt einen Termin machen und ihm ein paar Fragen stellen ohne zu bezahlen?
Geh zum/zur Direktor(in) und weise darauf hin, dass Du nicht zu den Vorwürfen gehört wurdest und poche auf die Unschuldsvermutung.
Jeder Beklagte ist unschuldig, so lange seine Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen worden ist.
Verlange, dass zu den rassistischen Äußerungen im Unterricht mehrere Zeugen gehört werden, die tatsächlich gehört haben, was Du gesagt hast.
Wenn die Aussagen nicht übereinstimmen, gibt es zumindest berechtigte Zweifel und die Suspendierung ist nicht rechtmäßig.
Sag, dass der Screenshot manipuliert ist und verlange einen eindeutigen Beweis für die Echtheit des Screenshots (außer, wenn Du ihn tatsächlich gepostet hast).
Jeder Beklagte ist unschuldig, so lange seine Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen worden ist.
Können sie mir bitte den link zu diesem Satz schicken
Amnesty International: Artikel 11 der Menschenrechte
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Meine Frage lautet: Darf mich der Schulleiter suspendieren ohne dass ich mich dazu äußern kann und meine Unschuld erklären kann?
Nein, darf er nicht.
Darf die Schule mich suspendieren wegen Taten die außerhalb der Schule und außerhalb der Schulzeiten passiert sind?
Ja, darf sie in diesem Fall.
Anhören muss er. Ihr habt ein Beschwerderecht. Deine Eltern sollten dich da unterstützen.
Aber Rassismus im Internet ist auch nicht nichts.
Ist eine Privatangelegenheit.
Eine Behörde darf trotzdem tun wonach ihr ist.
Oder lass deine Eltern einen Widerspruch verfassen. Müsste funktionieren
Es kann doch auch sein das der Screenshot bearbeitet wurde oder? Deswegen frage ich ob es ein gutes Beweis ist.