Suspendierung?

ETSPlayer  25.06.2021, 18:51

machen wir es kurz: warst du es nun oder nicht?

Benny940 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 18:56

Weiß ich nicht mehr Aber nehmen wir mal an ich war es nicht. Es kann doch auch sein das der Screenshot bearbeitet wurde oder nicht? Deswegen frage ich ja ob es ein gutes Beweis ist

Bracket485  25.06.2021, 19:00

Ein Screenshot ist einfach zu Fälschen/ Bearbeiten

Benny940 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 19:02

Darf ich denn dann auch dafür suspendiert werden? Ich mein ich kann ja auch einfach ein Screenshot gut bearbeiten und irgendeine Nummer eines Schülers darauf bearbeiten.

6 Antworten

Meine Frage lautet: Darf mich der Schulleiter suspendieren ohne dass ich mich dazu äußern kann und meine Unschuld erklären kann?

Darf er nicht. Das ist im Verwaltungsverfahrensgesetzt der Länder geregelt (Schule ist Ländersache).

In NRW ist es § 28 VwVfG NRW (falls du in einem anderen Bundesland wirst musst du natürlich das dort geltende VwVfG zur Hand nehmen. Schätze aber, dass die Unterschiede in der Sache kaum bis gar nicht vorhanden sind). Dort Absatz 1:

(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.

Die Schule ist eine Behörde. Ein Verweis ist ein Verwaltungsakt der Behörde. Ergo gilt das VwVfG. Gründe die gegen eine Anhörung sprechen sehe ich hier keine.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Benny940 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 18:59

Es kann doch auch sein das der Screenshot bearbeitet wurde oder? Deswegen frage ich ob es ein gutes Beweis ist.

xdgamer007  25.06.2021, 19:01
@Benny940

Ob es ein guter Beweis ist oder nicht kann ich dir nicht sagen, da ich weder dich, den Sachverhalt noch die Beweislage kenne und dazu auch keine Auskunft geben kann und daher auch nicht werden.

Was ich dir aber sagen kann so einfach ist das nicht. Du musst mindestens die Gelegenheit haben dich zu äußern. Wurde das nicht beachtet und dir auch nicht nachträglich die Gelegenheit gegeben dich zu äußern kann es sein, dass der Verwaltungsakt nichtig ist.

Benny940 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 19:05
@xdgamer007

Denken sie ich könnte mit einer Petition mit Unterschriften mehrerer Schüler die bezeugen dass ich das Mädchen nicht beleidigt habe durchkommen?

Benny940 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 19:18
@xdgamer007

Kann man bei einem Anwalt einen Termin machen und ihm ein paar Fragen stellen ohne zu bezahlen?

Geh zum/zur Direktor(in) und weise darauf hin, dass Du nicht zu den Vorwürfen gehört wurdest und poche auf die Unschuldsvermutung.

Jeder Beklagte ist unschuldig, so lange seine Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen worden ist.

Verlange, dass zu den rassistischen Äußerungen im Unterricht mehrere Zeugen gehört werden, die tatsächlich gehört haben, was Du gesagt hast.

Wenn die Aussagen nicht übereinstimmen, gibt es zumindest berechtigte Zweifel und die Suspendierung ist nicht rechtmäßig.

Sag, dass der Screenshot manipuliert ist und verlange einen eindeutigen Beweis für die Echtheit des Screenshots (außer, wenn Du ihn tatsächlich gepostet hast).


Benny940 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 19:06

Ich danke ihnen vielmals.

Benny940 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 19:08

Jeder Beklagte ist unschuldig, so lange seine Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen worden ist.

Können sie mir bitte den link zu diesem Satz schicken

Gegsoft  25.06.2021, 19:14
@Benny940

Das ist die Website von Amnesty International, der internationalen Menschenrchtsorganisation. Die ist 100% zuverlässig.

Meine Frage lautet: Darf mich der Schulleiter suspendieren ohne dass ich mich dazu äußern kann und meine Unschuld erklären kann?

Nein, darf er nicht.

Darf die Schule mich suspendieren wegen Taten die außerhalb der Schule und außerhalb der Schulzeiten passiert sind?

Ja, darf sie in diesem Fall.

Anhören muss er. Ihr habt ein Beschwerderecht. Deine Eltern sollten dich da unterstützen.

Aber Rassismus im Internet ist auch nicht nichts.

Ist eine Privatangelegenheit.

Eine Behörde darf trotzdem tun wonach ihr ist.

Oder lass deine Eltern einen Widerspruch verfassen. Müsste funktionieren