sunna bukhari nr 6922 was steht in dieser nummer?

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Some Zanadiqa (atheists) were brought to `Ali and he burnt them. The news of this event, reached Ibn `Abbas who said, "If I had been in his place, I would not have burnt them, as Allah's Messenger (ﷺ) forbade it, saying, 'Do not punish anybody with Allah's punishment (fire).' I would have killed them according to the statement of Allah's Messenger (ﷺ), 'Whoever changed his Islamic religion, then kill him.'"

https://sunnah.com/bukhari:6922

Maschinell übersetzt:

Einige Zanadiqa (Atheisten) wurden zu `Ali gebracht und er verbrannte sie. Die Nachricht von diesem Ereignis erreichte Ibn `Abbas, der sagte: "Wenn ich an seiner Stelle gewesen wäre, hätte ich sie nicht verbrannt, denn Allahs Gesandter (ﷺ) hat es verboten und gesagt: 'Bestraft niemanden mit Allahs Strafe (Feuer).' Ich hätte sie gemäß der Aussage des Gesandten Allahs (ﷺ) getötet: 'Wer seine islamische Religion wechselt, den tötet.'"

lolufbvdfvdf  18.11.2023, 00:46

Das Wort was als Atheist übersetzt wird und zwar zanadiqa heißt nicht Atheist sondern laut Google “Ketzer”

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Mortis861 
Beitragsersteller
 23.11.2022, 21:11

Danke das ihr auf die frage geantwortet habt schönen abend wünsche ich euch

LG

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Mortis861 
Beitragsersteller
 23.11.2022, 20:59

Meint es wirklich man soll wer die islamische Religion wechselt den töten?

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Dafur  23.11.2022, 21:02
@Mortis861

Wenn du als Muslim in Ägypten eine christliche Frau heiratest und nicht mehr Muslim sein willst und zudem deine Kinder nicht muslimisch erziehst, mußt du getötet werden.

Das ist eine rechtsgültige Fatwa in Ägypten.

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Functional  23.11.2022, 21:06
@Mortis861

Das steht da so. Zeitgleich steht im Qu'ran aber auch:

(1) Sag: Ihr Ungläubigen! (2) Ich verehre nicht, was ihr verehrt, (3) und ihr verehrt nicht, was ich verehre. (4) Und ich verehre nicht, was ihr verehrt habt, (5) und ihr verehrt nicht, was ich verehre. (6) Ihr habt eure Religion, und ich die meine.

(Sure 109 Vers 1-6)

und:

In der Religion gibt es keinen Zwang.

(Sure 2 Vers 256)

Der Auszug aus der Hadithe steht damit mehr oder weniger im direkten Widerspruch zum Qu'ran (was auch der weitläufige Konsens im Islam ist). Und der Qu'ran steht, als direktes Wort Gottes, immer höher als die Hadithen.

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User997654367  23.11.2022, 21:08
@Functional

Das ist kein Widerspruch

Nur weil du es nicht verstehst heißt das nicht das dies angeblich ein Widerspruch sei

Auf Abtrünnigkeit steht nur die Todesstrafe im Zusammenhang mit Hochverrat. Einem Menschen, der still in seinem Kämmerlein den Islam ablegt, geschieht gar nichts.

Dann aber, wenn er es öffentlich propagiert und mit Hass über den Islam hetzt und/oder den Islam anschließend bekämpft. Denn dad schadet der islamischen Gesellschaft.

Diese spezielle Strafe wurde von Gott durch einen Vers offenbart, nachdem es mehrere Heuchler zur Zeit des Propheten gab. Diese planten im Voraus, den Islam durch Lippenbekenntnis anzunehmen, um ihm im Anschluss schaden zu wollen.

Sie nahmen also den Islam an zum Schein, blieben einige Wochen oder Monate im Islam, um dann aus ihm auszutreten und Lügen verbreiten zu können, warum der Islam doch so schlecht ist und warum man ihn nicht annehmen solle, und um einen Grund zu haben, den Islam bekämpfen zu können.

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Functional  23.11.2022, 21:13
@User997654367
Auf Abtrünnigkeit steht nur die Todesstrafe im Zusammenhang mit Hochverrat. [...] Diese spezielle Strafe wurde von Gott durch einen Vers offenbart, [...]

Diesen Vers aus dem Qu'ran kannst du sicherlich auch bei Namen nennen bzw. zitieren.

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Dafur  23.11.2022, 21:18
@User997654367
Dann aber, wenn er es öffentlich propagiert und mit Hass über den Islam hetzt und/oder den Islam anschließend bekämpft.

Oder, wenn ein muslimischer Ägypter eine christliche Frau heiratet und Christ wird und seine Kinder christlich erzieht.

---> Verlassen sie den Islam, werden sie zur Reue aufgefordert. Zeigen sie keine Reue, werden sie getötet.

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Einige Zanadiqa (Atheisten) wurden zu `Ali gebracht und er verbrannte sie. Die Nachricht von diesem Ereignis erreichte Ibn `Abbas, der sagte: "Wenn ich an seiner Stelle gewesen wäre, hätte ich sie nicht verbrannt, denn Allahs Gesandter (ﷺ) hat es verboten und gesagt: 'Bestraft niemanden mit Allahs Strafe (Feuer).' Ich hätte sie gemäß der Aussage des Gesandten Allahs (ﷺ) getötet: 'Wer seine islamische Religion wechselt, den tötet.'"

https://sunnah.com/bukhari:6922

Auf Abtrünnigkeit steht nur die Todesstrafe im Zusammenhang mit Hochverrat. Einem Menschen, der still in seinem Kämmerlein den Islam ablegt, geschieht gar nichts.

Dann aber, wenn er es öffentlich propagiert und mit Hass über den Islam hetzt und/oder den Islam anschließend bekämpft. Denn das schadet der islamischen Gesellschaft.

Diese spezielle Strafe wurde von Gott durch einen Vers offenbart, nachdem es mehrere Heuchler zur Zeit des Propheten gab. Diese planten im Voraus, den Islam durch Lippenbekenntnis anzunehmen, um ihm im Anschluss schaden zu wollen.

Sie nahmen also den Islam an zum Schein, blieben einige Wochen oder Monate im Islam, um dann aus ihm auszutreten und Lügen verbreiten zu können, warum der Islam doch so schlecht ist und warum man ihn nicht annehmen solle, und um einen Grund zu haben, den Islam bekämpfen zu können.


Termobar  24.11.2022, 07:53

Dann aber, wenn er es öffentlich propagiert und mit Hass über den Islam hetzt und/oder den Islam anschließend bekämpft. Denn das schadet der islamischen Gesellschaft.

Dabei hätte es die "wahre Religion" doch so leicht. Einfach mal die Wahrheit auch zeigen, nicht immer nur behaupten.

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Dafur  23.11.2022, 21:20
Dann aber, wenn er es öffentlich propagiert und mit Hass über den Islam hetzt und/oder den Islam anschließend bekämpft.

Das ist Augenwischerei.

Wie ich dir schon eben sagte:

Wenn ein muslimischer Ägypter eine christliche Frau heiratet und Christ wird und seine Kinder christlich erzieht:

---> Verlassen sie den Islam, werden sie zur Reue aufgefordert. Zeigen sie keine Reue, werden sie getötet.

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Mortis861 
Beitragsersteller
 23.11.2022, 21:12

Danke mein freund deine Antwort hilft mir sehr! Ich danke dir schönen abend

Lg

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Schau hier:

Narrated `Ikrima:
Some Zanadiqa (atheists) were brought to `Ali and he burnt them. The news of this event, reached Ibn `Abbas who said, "If I had been in his place, I would not have burnt them, as Allah's Messenger (ﷺ) forbade it, saying, 'Do not punish anybody with Allah's punishment (fire).' I would have killed them according to the statement of Allah's Messenger (ﷺ), 'Whoever changed his Islamic religion, then kill him.'"

Ab wann liegt Apostasie vor?:

Eine Sonderstellung nimmt die Apostasie im Sinne des Abfalls vom Islam (ridda, irtidad) ein. Im Koran werden der Fluch Gottes und jenseitige Qual als Sanktion genannt. Weitergehend verliert der Apostat (murtadd) nach klassischer Doktrin seine bürgerlichen Rechte und wird mit dem Tode bestraft. Man bezieht sich hierfür zum Teil auf Sure 4,88-89, die nach ihrem Wortlaut allerdings auf die Heuchler unter den Muslimen gemünzt ist, auf Sure 48,16 sowie auf Prophetenüberlieferungen. Viele wollen allerdings tätige Reue als Strafaufhebungsgrund anerkennen und verlangen zum Beispiel die Aufforderung zu solcher Reue bzw. eine Inhaftierung mit Bedenkzeit von drei Tagen.
El Baradie fasst den in den klassischen Quellen formulierten Tatbestand so zusammen, dass Apostasie vorliege, "wenn ein Muslim die dogmatischen Grundsätze des Islam oder die Gültigkeit der absoluten Ge- bzw. Verbotsnormen der <Sari'a> ableugnet und dementsprechend handelt." Der bloße Verstoß gegen entsprechende Normen gilt zwar als Sünde und unterliegt speziell dafür vorgesehenen Strafen, wird jedoch nicht als Apostasie gedeutet. Auch die Ablehnung von oder Zustimmung zu unter den Muslimen Umstrittenem wird nicht als Apostasie eingestuft. Hingegen wird die "Schmähung des Propheten" (sabb al-nabi) verbreitet als Variante der Apostasie gesehen und ebenfalls mit dem Tode bestraft, wobei viele Autoren keine strafbefreiende Reue zulassen wollen. Hier liegt ein Ansatzpunkt für die Verfolgung Andersgläubiger zum Beispiel im heutigen Pakistan bis hin zum Mord an Kritikern oder in den gewalttätigen Protesten gegen die Veröffentlichung von Muhammad-Karikaturen.
Historisch ist die drakonische Strafe für ridda wohl aus dem Krieg auf der arabischen Halbinsel in der Entstehungszeit der islamischen Gemeinde und der verbreiteten Abkehr vom Islam nach dem Tode Muhammads zu erklären (vgl. zu modernen Deutungen unten 2. Teil III.4.b). Reue (tauba) soll strafbefreiend wirken, wobei eine verbreitete Meinung hierfür eine Frist von drei Tagen ansetzt. Das Gefahrenpotential insbesondere bei weiter Tatbestandsauslegung ist erheblich. So qualifiziert zum Beispiel Ibn Rusd denjenigen, der den Wucher (riba; vgl. oben 4.e)aa) für erlaubt erklärt, als Ungläubigen (kafir), dessen Blut freigegeben sei und der getötet werde, wenn er nicht bereue. Im Zusammenhang mit dieser Haltung zur Apostasie ist zum Beispiel die Verfolgung der Baha'is im Iran und in Ägypten, der Ahmadis in Pakistan, Bangladesch und andernorts sowie das Fatwa (Gutachten) Chomeinis gegen Salman Rushdie zu sehen (vgl. noch unten 2. Teil III.4.b).
Auch unterhalb der Schwelle der Apostasie wurden - nicht gleichmäßig zu allen Zeiten und an allen Orten - angebliche religiöse Abweichungen teils mit großer Härte verfolgt. So wird von der Kreuzigung des vormaligen Gerichtszeugen Ibn Hatim al-Tulaituli in Cordoba im Jahre 464/1072 wegen angeblicher "Ketzerei" (zandaqa) berichtet. Man hatte ihn blasphemischer Äußerungen bezichtigt, unter anderem der Leugnung der göttlichen Attribute, der Geringschätzung Muhammads, A'isas, 'Umars und 'Alis sowie der Verneinung der Schicksalsbestimmtheit (qadar) und der Notwendigkeit, sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit (ganaba) der rituellen Waschung unterziehen zu müssen. Gestritten wurde nebenbei auch über die Rechtsfrage, ob sein Vermögen seinen gesetzlichen Erben oder aber dem Gemeinwesen zufallen sollte.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, 3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 134-135.