Stunden für eigene Krankheitsvertretung nacharbeiten?

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Ich bin mir nicht sicher, ob das deine Frage beantwortet, aber dass ich ich gefunden:

„Dies ist im heutigen Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) konkreter bestimmt: Fällt die Arbeit unverschuldet aufgrund von Krankheit aus, so besteht ein Recht auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 EntgFG. Die versäumten Arbeitsstunden werden also weiterhin bezahlt, ohne dass sie nachgeholt werden muss.“

https://www.rechtsdepesche.de/muss-der-arbeitsausfall-wegen-krankheit-nachgeholt-werden/#:~:text=Dies%20ist%20im%20heutigen%20Entgeltfortzahlungsgesetz,dass%20sie%20nachgeholt%20werden%20muss.