Stunden für eigene Krankheitsvertretung nacharbeiten?
Meine Tochter hat demnächst eine Zahn-OP und wird dann 1 Woche krankgeschrieben sein.
Sie macht ein FSJ im Kindergarten und an 3 Nachmittagen muss während ihrer Krankschreibung jemand dann extra für sie einspringen. Diese Stunden soll sie dann in einer anderen Woche, wenn sie wieder zurück ist, praktisch im Ausgleich für die eingesprungene Person nacharbeiten.
Ist das korrekt?
1 Antwort
Ich bin mir nicht sicher, ob das deine Frage beantwortet, aber dass ich ich gefunden:
„Dies ist im heutigen Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) konkreter bestimmt: Fällt die Arbeit unverschuldet aufgrund von Krankheit aus, so besteht ein Recht auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 EntgFG. Die versäumten Arbeitsstunden werden also weiterhin bezahlt, ohne dass sie nachgeholt werden muss.“