Studium nach Ausbildung, noch Kindergeld?

2 Antworten

Anspruch auf Kindergeld besteht in jeder Ausbildung oder Studium, dabei kommt es nicht darauf an, ob man schon eine abgeschlossene Ausbildung oder Studium hat oder nicht, solange das Kind das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Das Kind müsste nur neben einer weiteren Ausbildung in einem Nebenjob aufpassen, nicht wegen dem Einkommen, denn das spielt schon seit 2012 keine Rolle mehr, da man da die Einkommensgrenze abgeschafft hat, sondern wegen der Arbeitszeit neben einer weiteren Ausbildung.

Dann darf das Kind in der Woche im Durchschnitt nebenbei nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.

Nein, das gibt es nur für die erste Ausbildung über 18.


isomatte  23.06.2023, 10:18

Das ist nicht korrekt !

Anspruch auf Kindergeld besteht in jeder weiteren Ausbildung oder Studium bzw. auch, wenn man z.B. einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - nach einer bereits abgeschlossenen Ausbildung machen würde, dass Kind darf nur das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

In einer weiteren Ausbildung, darf das Kind dann in der Woche in einem Nebenjob im Durchschnitt aber nicht über 20 Stunden kommen, sonst wäre das schädlich für den Kindergeldanspruch.

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