Studiengang wechsel nach dem 3 Semester?

2 Antworten

Für eine Weiterförderung nach einem Fachrichtungswechsel musst Du dem Bafög-Amt einen "wichtigen Grund" nachweisen. Daß man keinen Spaß mehr am bisherigen Studium hat, reicht da nicht aus. Die Begründung muss tiefer und ernsthafter sein. Bisher war es allerdings so, dass der Wechsel spätestens vom 2. ins 3. Semester erfolgen musste (Ausnahme: Gesundheitliche Gründe). Ob das noch so gilt, könntest Du per Anruf beim Bafög-Amt erfragen.


Abdurrahman65  30.11.2021, 11:11

Werden die "Pandemiesemester" nicht anrechnungsfrei sein bei einem Fachrichtungswechsel? Dachte das wurde so beschlossen

1
Coriolanus  30.11.2021, 11:13
@Abdurrahman65

Ich weiß nicht, ob das auch für die Bafög-Förderung gilt. Da solltest Du bei deinem Bafög-Amt nachfragen.

0
Abdurrahman65  30.11.2021, 11:17
@Coriolanus

Also bei https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/home/_documents/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona

steht folgendes:

Für die nach § 7 Abs. 3 S. 1 bzw. S. 4 BAföG maßgebliche Fachsemestergrenze für den Fachrichtungswechsel („bis zum Beginn des vierten Fachsemesters“ bzw. „bis zum Beginn des dritten Fachsemesters“) bleiben die Fachsemester ohne Anrechnung, die tatsächlich pandemiebetroffen waren und für die ein pandemiebedingter Nachteilsausgleich gewährt wurde. Das heißt, dass der Fachrichtungswechsel um die Pandemiesemester „verschoben“ vorgenommen werden darf bzw. auch erst später durch einen wichtigen Grund belegt werden muss

wie wurdest du das in diesem Fall deuten?

0
Coriolanus  30.11.2021, 11:22
@Abdurrahman65

Das würde aus meiner Sicht dann für dich gelten, wenn deine Semester tatsächlich pandemiebetroffen waren also z.B. größtenteils kein Präsenz-Unterricht stattfand, usw. Ich nehme an, die Zentrale Studienberatung deiner Hochschule wird inzwischen Erfahrungen gesammelt haben, wie das örtliche Bafög-Amt das bewertet. Ruf´die doch einfach da an und lass´dich mit einem Berater verbinden.

0

Bis zum Ende des 3. Semester kannst du problemlos wechseln. Gefordert ist ein sogenannter „wichtiger Grund“, dieser wird aber von von vorne herein angenommen. Daher sollte man nicht zu viel begründen, da haben sich einige unserer Studierenden schon um Kopf und Kragen geredet. Wechsel daher und stelle beim neuen BAföG Amt einen Folgeantrag (beim alten abmelden). Meist wird gar nicht nachgefragt. Wird doch um eine Begründung gebeten, dann gib an, dass du mit dem alten Studienfach überfordert warst. Das will zwar kein Studierender zugeben, ist aber die beste Antwort ist, die nicht abgelehnt werden kann.


Abdurrahman65  30.11.2021, 11:12

Wurde das nicht geändert aufgrund der Coronakrise durch die sogenannten "Nullsemester"?

0