Student Einkommensgrenze?

2 Antworten

Einkommensgrenze für die Familienversicherung

"Das Gesamteinkommen des Kindes oder Partners darf höchstens 505 Euro im Monat betragen."


Freed02 
Beitragsersteller
 04.12.2024, 18:33

gehört hierbei der Minijob zum Gesamteinkommen? Weil die Minijobgrenze liegt bei 538€.

siola55  05.12.2024, 19:18
@Freed02

Die 505€ Einkommensgrenze gilt z.B. für dein Gewerbe im Nebenerwerb, also für eine selbstständige Tätigkeit; dagegen gilt die 538€ mtl. Bruttolohn für eine geringfügige Beschäftigung, also für eine nicht selbstständige Tätigkeit!!!

Bitte beachten: das Gesamteinkommen ist maßgebend für eine evtl. kostenlose Familien(kranken)versich. über die Eltern, also Gewerbeeinkünfte + Minijoblohn!!!

Du bringst hier leider so einiges durcheinander:

Wieviel darf ich maximal verdienen (Minijob+Kleingewerbe) um in der Familienkasse zu bleiben und um nicht das Kindergeld zu verlieren?

Der Kindergeldanspruch deiner Eltern ist schon seit 12 Jahren nicht mehr vom Einkommen abhängig!

Was du meinst, ist die kostenlose Familien(kranken)versich. über die Eltern - hier gelten Einkommensgrenzen wie folgt:

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienangehörigen darf 505 Euro (gilt für 2024) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 538 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Sollten Sie jedoch geringfügig beschäftigt sein und ein monatliches Arbeitsentgelt bis zu 520 Euro (ab 2024: 538 Euro) beziehen, ist eine Familienversicherung für Sie möglich.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner und Rentnerinnen. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

Nachzulesen bei deiner Krankenkasse unter Leistungen u. Familienversicherung wie z.B. hier die AOK:

https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/

Die eine Quelle sagt, 625€ insgesamt, also Minijob+Gewerbe= max 625€, eine andere Quelle sagt, dass der Minijob nicht ins Einkommen eingerechnet wird (es geht hierbei um die Krankenkasse, nicht um Steuern) und ich somit 538 durch Minijob und ZUSÄTZLICH die 625€ durchs Gewerbe verdienen darf...

Weder noch (siehe oben): die Einkommensgrenze gilt natürlich für das Gesamteinkommen! Also Minijob + Gewerbe zusammen dürfen die Ek-Grenze nicht überschreiten für den Anspruch auf die kostenlose Familien(kranken)versich. über die Eltern!

Die Ek-Grenze von 625€ im Monat kommt z.B. von der Tätigkeit als Werkstudent: hier kommt die Arbeitnehmerpauschale von 1230€ / Jahr mit in die Berechnung, also 1230€ / 12 Monate = 102,50€ mtl.; ergo wären hier 538€ + 102,50€ = 640,50€ unschädlich bei einer geringfügigen Beschäftigung!

Eine andere Quelle sagt, dass mein Jahreseinkommen inkl. Minijob bei max 10908€ liegen darf...

Dies betrifft nun aber wieder die Einkommensteuern :-((

PS: Könntest du uns vllt. mal nur eine deiner vielen unterschiedlichen Quellen nennen!?


siola55  06.12.2024, 08:22

Eine Alternative zum Minijob als geringfügige Beschäftigung wäre zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten als Ferienjob anstatt deinem Gewerbe: hier wäre die kostenlose Familienversicherung über die Eltern möglich!

siola55  05.12.2024, 19:11
  • In studis-online.de findest du z.B. hilfreiche Infos unter Geld+BAföG -> Studienfinanzierung -> Jobben, Minijob