Stromvertrag und Durchlauferhitzer (Gas) separat?
Ich bin vor einem Jahr nach Deutschland umgezogen und etwas verwirrt bezüglich der Regelung der Grundversorgung wie Strom, Wasser, Gas.
Sehe ich das richtig, dass nur der Strom privatisiert ist und ich Gas und Wasser immer vom Hauseigentümer, beziehungsweise über dessen Anbieter beziehe?
Ich habe jetzt aufgrund der einjährigen Frist per 01.07 zu einem preisgünstigeren Stromanbieter gewechselt, frage mich aber, wer mich dann weiterhin mit Gas beliefern wird. Gas habe ich lediglich für den Durchlauferhitzer in der Dusche und ich glaube die Zentralheizung des Gebäudes wird ebenfalls per Gas betrieben.
Ich hatte im Kopf, dass mein bisheriger Anbieter Strom und Gas im Energievertrag hatte, kann auf den ganzen Unterlagen aber immer nur was von Strom lesen.
Wem habe ich denn bisher für das Gas bezahlt? Wird das über die Nebenkosten abgewickelt oder wird Gas im Stromvertrag mitgerechnet? Ich bin echt komplett verwirrt gerade… Wüsste gerne, ob ich auch einen neuen Gasvertrag abschliessen muss, oder ob Wasser und Gas immer über die Nebenkosten laufen (ein Bewohner könnte ja jeden Tag baden und dabei viel Gas verwenden, und der andere Nachbar duscht dafür nur alle 3 Tage für 2 Minuten…).
Kannte das aus meinem Heimatland nur so, dass es Stromverträge gibt und fertig (mal abgesehen davon, dass mir Durchlauferhitzer mit Gas in der heutigen Zeit sehr altmodisch erscheinen, wenn es doch Dinge wie Wärmepumpen und Fernwärme gibt).
2 Antworten
Hi,
du must doch wissen ob du einen Gaszähler für deinen Durchlauferhitzer hast.
Wasser wird immer von der Gemeinde/Stadt geliefert da kann keiner wechseln.
Bei Strom und Gas kann der Mieter bei eigenen Zähler selber wählen, welchen Anbieter er nutzt.
Bei Allgemeinstrom und Allgemeingas sollte der Vermieter/Hausverwaltung einen Kostengünstigen Anbieter suchen.
LG
Ja dann gibt es keine eigene Gasleitung für jede Wohnung, da sonst jede Wohnung einen Gaszähler haben müste. Ergo werden die Gas kosten von allen auf alle aufgeteilt.
Ein Durchlauferhitzer ist in Kombination mit einer Zentralheizung schon einmal ungewöhnlich.
Wenn der Durchlauferhitzer nur für Deine Wohnung zuständig ist, muss auch ein Zähler dafür vorhanden sein.
Es sei denn, der Wasserverbrauch wird nach Personenzahl abgerechnet. Aber das müsste sich eigentlich im Mietvertrag finden.
Das Gebäude hat eine Zentralheizung im Keller und versorgt die Heizungen der einzelnen Wohnparteien. Dafür gibt es in den Wohnungen dann auch die typischen Messgeräte an den Heizkörpern. Der Durchlauferhitzer (Gas) ist nur für Warmwasser im Badezimmer. Da ich weder am Gerät, noch sonst in der Wohnung oder dem Keller einen Zähler dafür finde, bin ich verwirrt. Vermute aber mittlerweile, dass es einfach nur einzelne Gasleitungen in die Wohnungen gibt und der gesamte Gasverbrauch auf alle Wohnparteien aufgeteilt wird?
Ja, möglicherweise eben nach Personenzahl.
Gerecht ist anders, aber derartige Abrechnungen sind teilweise noch üblich.
Genau da bin ich eben verwirrt. Wohne in einem mehrstöckigen Wohnhaus und an meinem Durchlauferhitzer ist keinerlei Zähler. Als ich meinen Stromzähler im Keller ausgelesen habe, ist mir ein relativ grosser Zähler an der Hauptgasleitung aufgefallen. Bedeutet das, dass das Gas auf alle Bewohner aufgeteilt wird und ich dafür nicht einen eigenen Vertrag brauche?
Ich habe nämlich ansonsten nirgends einzelne Gaszähler gesehen 🫠