Strafverfahren eingestellt worden, aber Führerscheinstelle…?

3 Antworten

Für ein ärztliches Gutachten reicht bereits der rechtswidrige Besitz von BTM (§ 14 Abs. 1 Satz 2 FeV).

Na klar kann da noch was kommen .. sie schauen sich an was los war und wenn sie Zweifel an deiner Eignung haben, können sie zB eine MPU anordnen.

Die Behörden untereinander sind in der Kommunikation nicht besonders schnell. Du könntest es vielleicht beschleunigen, in dem du mal selbst eine Kopie der Einstellungsmitteilung an die Führerscheinbehörde schickst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig