Straftat wegen unabsichtlichem Aufrufen von Kinderp*rn*graphie?

5 Antworten

§ 184 b, Abs. 3, StGB:

(3) Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, ABZURUFEN oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen, oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html

Soviel zur Strafbarkeit.

Allerdings solltest Du Dir keine allzugrossen Sorgen machen, da es absolut nicht sicher ist das es sich um Kinderpornographie handelt. Solche Filme sind in der Regel lediglich auf "jung" gemacht, mehr nicht. Richtige Kinderpornos bekommt man nicht so einfach. Sowas ist zu sehr verborgen und im Grunde nur für Eingeweihte zugänglich. Nicht umsonst ermitteln die Behörden manchmal jahrelang um überhaupt beweissicheres Material sicherzustellen und auch zu den Tätern vordringen zu können.


HxnnIblll 
Beitragsersteller
 08.05.2021, 01:55

Ich habe unglücklicherweise auf mehrere Pop ups geklickt, in der Hoffnung, dass das Video mal endlich abspielt, wobei ich immer wieder auf andere Seiten gelandet bin, und unter anderem halt auch dieser.

Die Frage ist, kann man denn Kinderpornographie so leicht mit 6-7 Klicks ausfindig machen? Ich dachte immer die gäbe es nur im Darknet, weshalb ich mir keine Gedanken gemacht habe davor.

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Artus01  08.05.2021, 14:19
@HxnnIblll
kann man denn Kinderpornographie so leicht mit 6-7 Klicks ausfindig machen?

Nein, kann man nicht.

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Havenari  08.05.2021, 00:09
Wer es unternimmt,

Die Formulierung bedeutet, dass ein vorsätzliches Handeln gegeben sein muss und kein zufälliges Auffinden.

Just sayin'.

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Artus01  08.05.2021, 14:20
@Havenari

Schon wenn Du auf irgendwelchen Links herumklickst, "unternimmst" du was.

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Havenari  08.05.2021, 15:19
@Artus01

Genau das ist aber nicht gemeint. Gemeint ist ein zielgerichtetes Handeln mit der Absicht, die fraglichen Inhalte zu finden.

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Artus01  08.05.2021, 15:38
@Havenari
Genau das ist aber nicht gemeint.

Was gemeint ist, erklärt Dir der Richter dann wenn das Urteil kommt.

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Da wird nichts passieren, zumal es nachvollziehbar ist, dass du kaum Datenaustausch mit der Webseite hattest, wenn du sie schnell geschlossen hast. Allerdings handelt es sich nicht immer um Kinder. Es gibt spezielles Material, da sollen die Darsteller sehr jung aussehen und zb in der Schweiz darf man mit der Einverständnis der Eltern bereits mit 16 solche Filme drehen.


HxnnIblll 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 06:10

bin mir auf jedenfall sicher, dass es sich dort um Kinder gehandelt hat, dass hat man sehr deutlich erkannt auf den ersten Blick. Ich schätze nicht älter als 10... war aber auch nur der erste Blick, kann natürlich sein, dass du recht hast.

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Keine Sorge. Polizei hat besseres zu tun. Besitz wäre strafbar aber da hast du ja nichts mit zu tun.


HxnnIblll 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 06:02

Danke dir ✌️

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Wenn du deswegen angeklagt wirst, werden deine Medien durchsucht. Die IT-Experten können da sehr wohl unterscheiden, ob du dort unabsichtlich gelandet bist. Dann wäre der Kontakt ja auch nur sehr kurz.