Strafe für Mülltonne umtreten?
Ich bin letzens gelaufen und da waren Mülltonnen und dann hab ich anlauf genommen und der Tonne seitlich einen Kick gegeben und die ist umgefallen und da war ein typ der hat immer hey hey ich ruf die Polizei gerufen. Was passiert wenn ich festgenommen werde?
10 Antworten
Hm, wenn Du noch ein Kind bist, dann passiert dir nix. Wenn Du allerdings ein Erwachsener bist, dann hängt das nun von dem Einzelfall ab.
Was passiert wenn ich festgenommen werde?
ich denke, wenn die Polizei überhaupt kommt. Vielleicht werden sie dich auffordern, das alles zu beseitigen, dann machst Du das und gut ist.
Das kann mit einem Bußgeld bis 100.000€ geahndet werden ;-)
Was natürlich in dem Fall Quatsch ist, aber das Strafmaß ginge so weit...
Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach §69/I Nr. 2, III KrWG
1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
2.
entgegen § 28 Absatz 1 Satz 1 Abfälle zur Beseitigung behandelt, lagert oder ablagert,
(3) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Ich kennst hier in Bayern bei Jugendlichen fürs Mulltonnenumkicken 100€, bei Mehrfachtätern 250€, bei Erwachsenen verdoppelt.
Naja deswegen wirst kaum festgenommen werden. Aber wenn wirklich eine Anzeige reinflattert, wäre es Vandalismus und Sachbeschädigung. Mehr als ein "Du Du" und maximal paar Sozialstunden gäbe es da bei erst Tätern nicht.
Du wirst entweder ermahnt oder man bekommt dich wegen Vandalismus, Sachbeschädigung und Umweltverschmutzung daran.
Sachbeschädigung, Umweltverschmutzung - das Strafmaß kannst du dann mit der Staatsanwaltschaft aushandeln.
Die Tonne wurde von einer vertikalen in eine horizontaler Position befördert. Das ist im Grunde schon eine Sachbeschädigung, wenn dann noch ein noch so kleiner Kratzer an der Tonne entstanden ist, sowieso. Es geht hier ja noch nicht um die schwere der Tat, sondern nur um die Erfüllung eines Tatbestandes.
Hier ein bisschen Jura für Dich:
Handlung: Beschädigen/Zerstören
Beschädigen
Ein Beschädigen liegt in jeder körperlichen Einwirkung auf eine Sache, durch die ihre Substanz nicht unerheblich verletzt wird (= Substanzverletzung) oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird (= Brauchbarkeitsminderung).
Zerstören
Zerstören ist nur ein stärkerer Grad des Beschädigens, d.h. eine Einwirkung mit der Folge, dass die bestimmungsmäßige Brauchbarkeit der Sache völlig aufgehoben wird.
Was für eine Sachbeschädigung?