Strafanzeige noch nachweisbar?
Hallo,
wie im Titel schon steht wurde ich letztes Jahr etwa im Oktober angezeigt für einen Vorfall im Juni (Zum Tatzeitpunkt noch 15). Es lag eine Anzeige wegen Betrug vor, da mein Freund schwarz gefahren ist und ich fälschlicherweise annahm ich könnte ihn mit meiner elektronischen Abo-Karte mitnehmen. Es kam zur Vorladung, und die Staatsanwaltschaft lies die Anzeige fallen. Ich musste selber anrufen, um mich zu erkundigen. Meine Eltern meinen jetzt, dass diese Anzeige nicht mehr „existiert“. Bei der Bundespolizeibewerbung steht jedoch das alle vergangen Anzeigen gelistet werden sollen und das Folgen haben könnte, falls man dies nicht tut. Meine Eltern denken, wenn ich die Anzeige angebe werde ich benachteiligt, trotz der Tatsache, dass ich nachgefragt habe und wollen dass ich diese nicht angebe, weil sie aus dem System gelöscht wurde. Ich bin mir aber sicher, dass ich abgelehnt werde wenn ich sie nicht angebe, weil im Internet steht sie werden erst nach 2 Jahren gelöscht. Was soll ich tun?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Gibst du sie nicht an, bist du charakterlich nicht geeignet!
Straftaten, auch wenn sie im jugendlichen Alter begangen wurden, sind grundsätzlich geeignet, Zweifel an der charakterlichen Eignung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zu begründen. Dafür ist es unerheblich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, ob es zu einer Verurteilung gekommen oder das Strafverfahren wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen eingestellt worden ist.
Ausserdem was heist "fallengelassen"? - eingestellt oder was?
Und im Erziehungsregister steht das bis zum vollendeten 24. Lebensjahr..
So oder so - die Frage "hatten sie jemals mit der Polizei zu tun" wirst du wahrheitsgemäss mit "JA" beantworten müssen, denn sonst können sie dich sogar noch nach Jahren rausschmeissen!
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Entweder wirst Du nicht berücksichtigt, weil Du sie angegeben hast, oder Du wirst nicht berücksichtigt, weil Du sie nicht angegeben hast. Die Anzeige ist vermutlich nicht wegen Deiner Unschuld sondern wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Das wird Dir nachhängen. Und die gucken auch ins Erziehungsregister rein.
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Also ich würde es angeben. Sollte es tatsächlich noch im Polas Vermerkt sein, wird geschaut ob es geringfügig war oder ob du mehrere Einträge hast. Theoretisch kannst du mit Vorstrafe zur Polizei.
Auch wer Vorstrafen hat, kann sich bei der Polizei bewerben. Allerdings sind die Bewerber verpflichtet, diese anzugeben. „Entweder, die Vorstrafe ist so erheblich, dass derjenige sofort abgelehnt wird, oder er muss vor eine spezielle Kommission der Polizei treten, die in jedem Einzelfall entscheidet.“
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Ruf an und frag nach, meistens sind es unterschiedliche Mitarbeiter die Telefondienst haben und Bewerbungen durchschauen.