Strafananzeige bei privatkauf?
Hallo. Ich habe Anfang des Jahres ein Konzertticket auf eBay Kleinanzeigen verkauft, und meine Freundin sollte es losschicken, hat sie auch sofort getan. Der Brief konnte nicht zugestellt werden und ‚ist verlorengegangen‘ kam erst am 21.01.2020 wieder bei ihr an. Nun hat sie den Brief noch einmal verschickt aber ausversehen den Nachnamen des Käufers falsch geschrieben. Auf Grund dessen konnte der Brief wieder nicht zugestellt werden. Nun droht mir der Käufer mit einer Anzeige und möchte sein Geld zurück. In der Anzeige hatte ich beschrieben das jegliche Art von Gewährleistung, Rückgabe und Erstattung ausgeschlossen ist. Der Käufer sagt er lehnt eine erneute Sendung ab.
Was sind in diesem Falle meine Rechte und Pflichten? Kann mir vielleicht jemand weiter helfen?
1 Antwort
Gewährleistung, Rückgabe und Erstattung ausgeschlossen
Das schlisst aber nicht den beschriebenen Vorgang ein. Wenn du meinst, das der Spruch von dir reicht, dann hättest du erst gar nichts verschicken brauchen, weil du eh keine Haftung übernehmen willst. Somit kündigst du einen möglichen Betrugsversuch förmlich an.
ich würde dir einen Anwalt empfehlen, weil du so einfach nicht aus der Nummer kommst. (Denke ich.)
............... und die deine Pflichten kannst du auch nicht so einfach auf deine Freundin abwälzen. Dein Angebot, deine Verantwortung. :)
Soweit hatte ich tatsächlich schon gedacht :)
es geht bei meiner Frage lediglich darum, ob es berechtigt ist da es ein Privatverkauf war und die erstmalige Nichtzustellung nunmal die Schuld des Käufers war. Dafür das der Brief verloren gegangen ist kann keiner was außer die Post.
Es ist kein Betrugsversuch, sie hat den Brief versichert verschickt und wir haben die Quittungen noch. Beim ersten Sendeversuch war alles richtig, aber der Empfänger war nicht zuhause um den Brief anzunehmen, deshalb ist das schonmal nicht meine Schuld. Beim zweiten mal war es ein Fehler unserer Seite da der Nachname falsch geschrieben war.
Und zudem