Strafananzeige bei privatkauf?

1 Antwort

Gewährleistung, Rückgabe und Erstattung ausgeschlossen

Das schlisst aber nicht den beschriebenen Vorgang ein. Wenn du meinst, das der Spruch von dir reicht, dann hättest du erst gar nichts verschicken brauchen, weil du eh keine Haftung übernehmen willst. Somit kündigst du einen möglichen Betrugsversuch förmlich an.

ich würde dir einen Anwalt empfehlen, weil du so einfach nicht aus der Nummer kommst. (Denke ich.)

............... und die deine Pflichten kannst du auch nicht so einfach auf deine Freundin abwälzen. Dein Angebot, deine Verantwortung. :)


itsliry 
Beitragsersteller
 05.02.2020, 19:50

Es ist kein Betrugsversuch, sie hat den Brief versichert verschickt und wir haben die Quittungen noch. Beim ersten Sendeversuch war alles richtig, aber der Empfänger war nicht zuhause um den Brief anzunehmen, deshalb ist das schonmal nicht meine Schuld. Beim zweiten mal war es ein Fehler unserer Seite da der Nachname falsch geschrieben war.
Und zudem

0
chanfan  05.02.2020, 19:50
@itsliry

Du musst mich nicht überzeugen. Ich habe dir nur auf das geantwortet, was du geschrieben hast. :)

0
itsliry 
Beitragsersteller
 05.02.2020, 19:51
@chanfan

Dies war auch kein Überzeugungsversuch, sondern ein Schildern meiner Situation, und deine Antwort hilft mir nunmal nicht weiter.

0
chanfan  05.02.2020, 19:52
@itsliry

Der Tipp, das du dir einen Anwalt nehmen sollst oder musst, hilft dir nicht?

0
itsliry 
Beitragsersteller
 05.02.2020, 19:56
@chanfan

Soweit hatte ich tatsächlich schon gedacht :)

es geht bei meiner Frage lediglich darum, ob es berechtigt ist da es ein Privatverkauf war und die erstmalige Nichtzustellung nunmal die Schuld des Käufers war. Dafür das der Brief verloren gegangen ist kann keiner was außer die Post.

0
chanfan  05.02.2020, 19:57
@itsliry

Sorry, aber ich habe dem nicht mehr weiter hinzuzufügen. Ich persönlich glaube nicht, das du so einfach aus der Nummer heraus kommst, wenn der Käufer ernst macht. :)

0