Stimmt es das man seine Theorieprüfung erst 3 Monate bevor man 17 wird machen kann für Autoführerschein?

3 Antworten

§16 FeV:

(3) Der Sachverständige oder Prüfer bestimmt die Zeit und den Ort der theoretischen Prüfung. Sie darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

Ja, wie schon von migebuff geschrieben. Die praktische Prüfung darf dann frühestens einen Monat vor dem Geburtstag stattfinden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, stimmt. Also für BF17.

Aber wieso "erst"? Ich finde "schon".