Stilllegung bei Zulassungstelle melden?

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Hallo,

wenn es ursprünglich um ein Kleinkraftrad mit nicht mehr als 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45 / 50 ( 60 ) KM/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit ging, so musst Du gegenüber der "Zulassungsstelle" da eigentlich nichts unternehmen, da anmelde- / und zulassungsfrei.

Oder hast Du von Gericht oder Polizei eine konkrete Aufforderung erhalten, die beschriebenen Mängel auf jeden Fall binnen einer bestimmten Frist beheben lassen zu müssen samt entsprechendem TÜV-Nachweis?

In diesem Fall könntest Du dann höchstens mal mitsamt des Mängelberichtes und derer Behebungsaufforderung zum TÜV oder der KFZ-Zulassungsstelle dahingehend anfragen gehen, ob man dort amtlich in der ABE ein "ABE erloschen" eintragen könnte.

LG


Jakb91747 
Beitragsersteller
 18.04.2023, 22:07

Ich habe nur den normalen Mängelbescheid von der Polizei, also den "Zettel" den man dann bei der Zulassungsstelle einwirft sobald die Mängel behoben sind. Praktisch die Karte auf der, auf der Rückseite angekreuzt wird wo das Fahrzeug vorgezeigt werden muss, wenn die Mängel behoben sind.

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Fazi50  18.04.2023, 22:31
@Jakb91747

Dann versuche es dort halt statt des Einwurfes des "Zettels" mit einer persönlichen Vorsprache zur Erwirkung einer ( vorläufigen ) "Erloschen", oder "Ungültig" Eintragung in Deine Kleinkraftrad- ABE.

Dann kannst Du die Ruine zumindest noch an einen Bastler, oder einen willigen Restaurator zur Instandsetzung mit diesen vorläufig "entwerteten" ABE-Papieren verkaufen.

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