Steuern zahlen beim vermieten eines Produktes?
Hallo…ich habe diese Frage bereits gestellt , aber keine hilfreichen Antworten darauf erhalten.Ich weiß , dass die Frage etwas komisch klingt , aber mich würde die rechtslage da interessieren.Wenn ich sage Produkt dann meine ich damit nicht Immobilien und auch nicht die Vermietung von Fahrzeugen.Sondern Güter , die eigentlich in der Regel garnicht vermietet werden.Wenn man jedoch Umsätze damit macht sollte es doch Steuerpflichtig sein , oder ?
9 Antworten
Wenn man jedoch Umsätze damit macht sollte es doch Steuerpflichtig sein , oder ?
Natürlich, und gewerbliches Handeln ist es obendrein:
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst.
Das ist beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus.
Übrigens:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Fehlen Dir diese Kenntnisse, dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.
Klicken: Existenzgründerseminar
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
...die eigentlich in der Regel garnicht vermietet werden.
In der Geschäftswelt existiert sowas, wie "in der Regel..." nicht. Du kannst alles vermieten. Der Vermieter behält das Eigentumsrecht daran und haftet für das ordnungsgemässe funktionieren der Mietsache. Die Steuerpflicht besteht am Standort des Firmensitzes jener Unternehmung, welche das Eigentumsrecht am Mietobjekt besitzt, bzw. jener Firma, welche Rechnung für die Miete stellt. Dieses Recht der Rechnungstellung kann man abtreten, sogar verkaufen.
Das ganze wird jetzt extrem theoretisch. Liefere ein konkretes Beispiel.
Ich wollte gerne Automaten vermieten und wollte wissen wie da die Regeln sind
Klar.
Du handelst hier sicherlich gewerblich.
Wo die Grenze zwischen 15er und 21er Einkünften liegen, kannst du versuchen hier zu ermitteln:
Ansonsten Steuerberater bemühen.
Wenn Du irgendwas gegen Geld vermietest, was nicht Immobilie ist, handelst Du nicht als Privatperson, sondern bist gewerblicher Vermieter.
Du handelst gewerblich, wenn Du dafür Entgelt bekommst und das das Ziel der Aktion ist - wovon ich fast ausgehe. 😂
Grundsätzlich nimmst Du so etwas wie ein Gewerbe auf und bietest etwas (Dienstleistung, Produkt, Gebrauchsrecht, etc.) gegen Entgelt an. Entsprechend würde das streng genommen auch einer Anmeldung und damit einer Besteuerung unterliegen. Die Frage ist, welches Ausmaß nimmt das? Ist das regelmäßig und nicht nur eine Ausnahme (hört sich für mich so an)? Dann bist da auf alle Fälle im gewerblichen Bereich.
Wenn du eine Miete einnimmst wofür auch immer, dann ist das eine Einnahme. Und diese ist natürlich zu versteuern. Ganz egal, was da vermietet wird.
Und als Privatperson ?