Steuern (nach)zahlen, pro Jahr, mit Gebrauch der Kleingewerbeverordnung?

1 Antwort

Von Experte anTTraXX bestätigt

Was für eine Kleingewerbeverordnung? Du meinst wohl die Kleinunternehmer Regelung nach §19 UStG?

Die bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer. Auf die Einkommensteuer hat die keine Auswirkungen. Der Gewinn aus dem Gewerbe wird bei der Einkommensteuer Veranlagung nach der Steuererklärung mit den übrigen Einkünften, die du zb als Arbeitnehmer hast, zusammengerechnet. Dann ergibt sich die zu zahlende Einkommensteuer und die gezahlte Lohnsteuer wird wie eine Vorauszahlung angerechnet. Das passiert einmal im Jahr.

Die Einkünfte und gezahlte Lohnsteuer des abgelaufen Jahres bilden dann die Grundlage für eventuelle Vorauszahlung fürs aktuelle/folgende Jahr. Wenn die Vorauszahlung fürs das Jahr danach mindestens 400 Euro betragen würden sind dann pro Quartal entsprechend ¼ also mindestens 100€ als Vorauszahlung zu zahlen.

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hast du doch auch einen geschätzten Gewinn angegeben. Dann wird der für die Berechnung von Vorauszahlungen mit den übrigen Einkünften zusammengerechnet


HNALeser 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 23:56
Kleinunternehmer Regelung nach §19 UStG?

Sorry - Ja, genau.
Meine Gewerbeanmeldung war zum 01.09 dieses Jahres,
Daten wurden alle Elektronisch übermittelt, auch die ungefähren Umsatzzahlen dieses und nächsten Jahres.
Wann werde ich das erste mal zahlen müssen?

Stefan1248  21.09.2024, 23:58
@HNALeser

Ich habe meine Antwort noch bezüglich der Neugründung ergänzt