steuerlicher Absetzung eines Totalverlust im junior depot?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke, Dein Steuerberater hat Recht. Wenn man keine Steuern zahlt, kann man diese nicht reduzieren.

Ist ja letztendlich auch bei einem "Erwachsenen-Depot" nichts anderes: Wenn Du Aktien mit Verlust verkaufst, bekommst Du ja auch vom Staat nichts zurück und kannst das nur mit Gewinnen verrechnen.

Auch wenn eine Ausbuchung steuerlich anders bewertet wird, ist es vom Prinzip her wie o.a.

Ich bin kein Steuerprofi, aber ggf. kann es Sinn machen, die Aktie wertlos stehen zu lassen, bis Dein Sohn steuerpflichtige Einkünfte hat und dann ausbuchen. Ggf. ist dann eine Verrechnung möglich.


Arlecchino  21.07.2024, 20:08

Gibt's da keine Verjährung?

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XTC19  21.07.2024, 20:10
@Arlecchino

Wie gesagt: Ich bin kein Profi. Aber solange das Wertpapier noch im Depot steht, dürften noch keinerlei Fristen laufen.

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Da liegt dein Steuerberater meiner Meinung nach falsch. Seit Anfang 2020 sind Ausbuchungen einem Verkauf gleichgestellt. Dein Sohn hat also in Höhe des Verlustes einen Verlustvortrag, den er mit zukünftigen Gewinnen verrechnen kann.

Allerdings bringt es wahrscheinlich wenig, weil dein Sohn erst einmal mit den Gewinnen über den Sparerfreibetrag und in den steuerpflichtigen Bereich kommen muss. Dazu kommt, dass nur Gewinne aus Aktienveräußerungen gemindert werden können.

Wenn du keine Verlustbescheinigung für deinen Sohn ausstellen lässt, passiert die Aufrechnung mit Aktiengewinnen durch die Bank.


Dermf 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 20:55

Das geht aber nur wenn ich die Aktie verkaufen kann. Das geht aber nicht mehr weil die Aktie nicht mehr gehandelt wird leider.

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XTC19  21.07.2024, 20:59
@Dermf

Wie gesagt: Vom Prinzip her läufts vergleichbar. Es muss immer eine Steuerschuld da sein, die gemindert werden kann. Bei 0 Steuern geht das nicht.

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Rat2010  21.07.2024, 21:19
@Dermf

So war die Regelung bis Anfang 2020.

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