Steuerliche Überlegungen bei der Übertragung einer ETW innerhalb der Familie?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Übertragung einer Eigentumswohnung und den damit verbundenen steuerlichen Aspekten.
Vor einigen Jahren musste mein Vater Insolvenz anmelden, wodurch unsere damalige Wohnung zwangsversteigert wurde. Mein Onkel hat die Eigentumswohnung in der Zwangsversteigerung erworben, und laut Grundbuch wurde er am 14.12.2014 als neuer Eigentümer eingetragen, also vor fast 10 Jahren.
Nun möchte mein Onkel mir die Wohnung entweder schenken oder verkaufen. Wir fragen uns, welche Option steuerlich sinnvoller ist. Wo könnten wir beide, mein Onkel und ich, am meisten Steuern sparen?
Falls es zu einem Verkauf kommt: Mein Onkel möchte das Geld nicht behalten. Nehmen wir an, ich kaufe die Wohnung für 30.000 Euro – müssten wir trotzdem Steuern zahlen, obwohl die 10-Jahres-Frist schon um ist?
Mir ist bekannt, dass beim Überschreiben (Schenkung) nur ein Freibetrag von 20.000 Euro zur Verfügung steht, weshalb ich befürchte, dass dies steuerlich nachteilig sein könnte. Eine Kettenschenkung kommt für uns übrigens nicht in Betracht.
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung! Leider kenne ich mich in diesem Bereich nicht so gut aus.
Beste Grüße!
2 Antworten
Du sprichst von der "Spekulationssteuer" . Es zwingt deinen Onkel ja niemand die Wohnung mit Gewinn zu verkaufen. Dann spielt es wohl noch eine Rolle, ob Onkel die Wohnung vermietet hatte.
Wenn dein Kaufpreis mehr wie 20% vom tatsächlichen Verkehrswert abweicht, könnte das Finanzamt eine gemischte Schenkung annehmen und der Notar den Wert der Urkunde in Frage stellen und prüfen.
Kettenschenkung geht eh nicht, da es über deine Großeltern laufen müsste und dann über deinen Vater an dich. koste zuviel Gebühren und Freibetrag Kinder an Eltern ist auch nicht hoch
Wenn dein Kaufpreis vom tatsächlicher Wert abweicht, ist es eine gemischte Schenkung mit einem Freibetrag von 20000.-- Da braucht man keinen Anwalt oder Steuerberater. Die 10 Jahresfrist ist hier nicht wichtig