Steuerklasse?

2 Antworten

Bin Aktuell Steuerklasse 2

daran ändert sich auch nichts

und hatte jetzt gehört dass ich automatisch in die 6 rutscht.Stimmt das?

Wenn Dein Mini-Job-Arbeitgeber keine "Pauschalversteuerung" vornimmt, wird der Nebenverdienst und nur der Nebenverdienst nach der St.Kl. 6 abgerechnet.

Das würde aber bedeuten, dass Du eine Steuererklärung im kommenden Jahr abgeben und die zu viel gezahlte Steuer zurückerhalten kannst.


Mueller06 
Beitragsersteller
 16.02.2023, 06:54

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung :)

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Kommt drauf an. Unter 520 Euro heißt nicht automatisch pauschal versteuert (Minijob).

Bis 520 ist dies möglich, aber der AG kann auch schon bei 50 Euro auf Steuerklasse (6) sozialversicherungspflichtig abrechnen.

Schau in den Vertrag und frag den AG, wie er abrechnet.

Im alten Job bleibst du in der 2.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

GutenTag2003  08.04.2023, 18:56
 50 Euro auf Steuerklasse (6) sozialversicherungspflichtig abrechnen.

Mini-Job = Mini-Job. Die Steuerberechnung, würde sie nach der St.Kl. 6 erfolgen - hat keine Auswirkung auf die Sozialversicherungsfreiheit.

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Mueller06 
Beitragsersteller
 16.02.2023, 06:54

Ah Prima danke für die Rückmeldung, hat mir super geholfen lg

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