Steuerklasse?
Hallo Ihr Lieben, kurze Frage. Ich arbeite Teilzeit 30h mit einem Verdienst von 1600€. Ich habe jetzt einen Nebenjob angefragen bei dem ich unter 450 bzw ja jetzt neu 520€ verdiene. Hatte mich erkundigt und dachte da verändert sich nicht die Steuerklasse, erst wenn sich der Betrag über 520€ liegen würde. Bin Aktuell Steuerklasse 2 und hatte jetzt gehört dass ich automatisch in die 6 rutscht.Stimmt das?
2 Antworten
Kommt drauf an. Unter 520 Euro heißt nicht automatisch pauschal versteuert (Minijob).
Bis 520 ist dies möglich, aber der AG kann auch schon bei 50 Euro auf Steuerklasse (6) sozialversicherungspflichtig abrechnen.
Schau in den Vertrag und frag den AG, wie er abrechnet.
Im alten Job bleibst du in der 2.
50 Euro auf Steuerklasse (6) sozialversicherungspflichtig abrechnen.
Mini-Job = Mini-Job. Die Steuerberechnung, würde sie nach der St.Kl. 6 erfolgen - hat keine Auswirkung auf die Sozialversicherungsfreiheit.
Ah Prima danke für die Rückmeldung, hat mir super geholfen lg
Bin Aktuell Steuerklasse 2
daran ändert sich auch nichts
und hatte jetzt gehört dass ich automatisch in die 6 rutscht.Stimmt das?
Wenn Dein Mini-Job-Arbeitgeber keine "Pauschalversteuerung" vornimmt, wird der Nebenverdienst und nur der Nebenverdienst nach der St.Kl. 6 abgerechnet.
Das würde aber bedeuten, dass Du eine Steuererklärung im kommenden Jahr abgeben und die zu viel gezahlte Steuer zurückerhalten kannst.