Darf man 2 Nebenjobs als Schülerin haben?
Hallo
ich hab mal eine Frage.
Ich arbeite neben der Schule aktuell in einer Eisdiele, da diese aber nicht soviel Unterstützung brauchen, werde ich nur 3-4 mal im Monat dort eingesetzt und mir ist das Geld was am Ende des Monats damit rauskommt einfach zu knapp.
Ich habe davor in einem Testzentrum gearbeitet und habe dort jeden Monat bis zu 520€ verdient, die auch eigentlich vorgesehen sind.
dann dachte ich mir, suche ich mir halt noch einen Nebenjob (weil ich den Leuten in der Eisdiele versprochen hatte bis mind. August dort zu arbeiten)
um eben an die 520€ auch jeden Monat zu kommen, wie ich das auch eigentlich gewöhnt bin. Dann hatte ich mich jetzt woanders noch beworben und die Dame am Telefon meinte, das das nicht gehen würde 2 Nebenjobs zu haben, weil man dann in der Steuerklasse soweit nach oben rutscht das sich das nicht lohnt. Dann hab ich ihr auch gesagt, das ich das aber so gehört habe, das man 2 Nebenjobs haben kann, allerdings nur nicht über diese 520€ kommen darf.
da meinte sie auch, nein das würde nicht gehen weil es auch passieren könnte das der Staat dann mich schon als Arbeitnehmer sieht obwohl ich noch Schülerin bin weil es dann so aussieht als würde ich mehr arbeiten, als zur Schule gehen. Mal davon abgesehen das ich mein Abitur grade schreibe und sowieso jetzt 7 Monate keine Schule habe HAHHA.
bitte kann jemand helfen? Kennst sich jemand damit aus ? Ich bin jetzt mega verwirrt.
4 Antworten
Hey,
Bis zu 520 Euro im Monat darfst du so viele Nebenjobs haben wie du willst, alles darüber wird steuerpflichtig.
Wieso die Dame denkt, dass das nicht geht, erschließt sich mir (leider) nicht…
Ich würde mich wo anders bewerben, euer Verhältnis wird nicht mehr das beste sein!
Viele Grüße!
In deinem Fall darfst du zwei Nebenjobs haben, wenn die Summe deiner Entgelte im Monat nicht über 520 Euro kommt. Die "Dame am Telefon" war da anscheinend nicht richtig informiert.
Anders verhält es sich bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die nur einen Minijob haben dürfen, egal ob damit 520 Euro im Monat oder auch weit weniger verdient werden. Bei ihnen ist der zweite Nebenjob dann steuerpflichtig.
Du darfst 1000 Jobs parallel haben, wenn du es körperlich schaffst.
Ab 520 € im Monat wird es steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig. Aber erlaubt ist es trotzdem,