Steuerklärung Azubi?
Hallo meine liebe und zwar habe ich ein kleines Problem. Ich war tätig als Azubi von 2021 bis 2023 und habe dieses Jahr eine Steuererklärung gemacht mit einem Bekannten von mir. Leider hat er die Steuererklärung gemacht aber nicht die Werbungskosten hinzugefügt. Mir wurde auch vom dem Bekannten mittgeteilt, dass ich von der Ausbildung nix absetzen könnte, da ich zu wenig verdiene und wenig Steuern zahle. Jetzt meine frage kann ich trotz als Azubi Werbungskosten beantragen auch wenn ich eine Steuererklärung gemacht hab und die gefahrenen Kilometer absetzen, obwohl ich beim ersten Betrieb knapp mehr als ein Halbes Jahr dort war und von 2022 zum neuen Betrieb gewechselt bin was kaum weit entfernt war von mir.
3 Antworten
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Ja, das ist möglich.
- Wenn Erststudium/Erstausbildung und das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet --> Kosten sind Sonderausgaben nach 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG (bis 6.000 € im Jahr abzf.)
- Wenn Zweitstudium/Zweitausbildung oder Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses --> Kosten sind unbeschränkt als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig ( 9 Absatz 6 EStG).
Da es bei dir eine Berufsausbildung ist, wären die Kosten als Werbungskosten abzugsfähig.. Aber: Eine Steuererklärung macht nur dann Sinn, wenn du Steuern gezahlt hast oder wenn du einen Verlust feststellen lassen könntest. Wenn du kein weiteres Einkommen hast, dann hast du ja nichts eingezahlt und mit Sonderausgaben kann kein Verlustvortrag festgestellt werden.
Es werden keine Werbungskosten erstattet. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen senken nur dein zu versteuerndes Einkommen und reduzieren dadurch deine Steuerlast.
Unterstellen wir mal das du 2.000€ Entfernungspauschale hast
Die Entfernungspauschale wird als Werbungskosten von deinen Einkünften abgezogen und der verbleibende Betrag wird dann versteuert. Hättest du also ohne ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000€, so wären es mit Entfernungspauschale 28.000€ auf die du Steuern zahlen müsstest.
Je nach Höhe des Einkommens variiert der Steuersatz. Als Durchschnittsverdiener kann man grob mit einem Grenzsteuersatz von 30% rechnen. Die Steuerersparnis beträgt dann also ca 30% der Werbungskosten.
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Jetzt meine Frage: kann ich trotzdem als Azubi Werbungskosten beantragen auch wenn ich eine Steuererklärung gemacht hab und die gefahrenen Kilometer absetzen, ...
Der Arbeitnehmerpauschbetrag (auch Werbungskostenpauschale genannt für z.B. Fahrtkosten zur Arbeitsstätte) von 1230€ wird dir automatisch in Abzug gebracht ohne Angaben...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JilBoe234/1668174275816_nmmslarge__0_495_1080_1080_25935c7110e00a7272e11d214e12c7cf.jpg?v=1668174276000)
Der Fragesteller fragt, ob er WK geltend machen kann (Möglich sogar, dass die höher ausfallen).
Deine Antwort geht noch nichtmal drauf ein, ob es eine Erstausbildung oder Zweitausbildung ist, was sogar eine wichtige Unterscheidubg ist (Bei Erstausbildung gibt's keine WK!).
Und da bringt deine Antwort ihm leider überhaupt nichts.
Und anTTraXX als "A..." (Ich glaube das Wort muss ich jetzt nicht ausschreiben) zu bezeichnen, auch wenn der Part jetzt gelöscht wurde, bringt dir absolut nichts und sagt schon sehr viel über deine falsche Denkweise aus!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PatrickLassan/1444745058_nmmslarge.jpg?v=1444745058000)
Eine Einkommensteuererklärung ergibt nur dann Sinn, wenn Lohnsteuer gezahlt wurde, und das ist bei vielen Auszubildenden nicht der Fall.
Und das beantwortet die Frage nun wie?