Steuerklärung Azubi?

3 Antworten

Ja, das ist möglich.

  • Wenn Erststudium/Erstausbildung und das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet --> Kosten sind Sonderausgaben nach 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG (bis 6.000 € im Jahr abzf.)
  • Wenn Zweitstudium/Zweitausbildung oder Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses --> Kosten sind unbeschränkt als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig ( 9 Absatz 6 EStG).

Da es bei dir eine Berufsausbildung ist, wären die Kosten als Werbungskosten abzugsfähig.. Aber: Eine Steuererklärung macht nur dann Sinn, wenn du Steuern gezahlt hast oder wenn du einen Verlust feststellen lassen könntest. Wenn du kein weiteres Einkommen hast, dann hast du ja nichts eingezahlt und mit Sonderausgaben kann kein Verlustvortrag festgestellt werden.

Es werden keine Werbungskosten erstattet. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen senken nur dein zu versteuerndes Einkommen und reduzieren dadurch deine Steuerlast.

Unterstellen wir mal das du 2.000€ Entfernungspauschale hast

Die Entfernungspauschale wird als Werbungskosten von deinen Einkünften abgezogen und der verbleibende Betrag wird dann versteuert. Hättest du also ohne ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000€, so wären es mit Entfernungspauschale 28.000€ auf die du Steuern zahlen müsstest.

Je nach Höhe des Einkommens variiert der Steuersatz. Als Durchschnittsverdiener kann man grob mit einem Grenzsteuersatz von 30% rechnen. Die Steuerersparnis beträgt dann also ca 30% der Werbungskosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Jetzt meine Frage: kann ich trotzdem als Azubi Werbungskosten beantragen auch wenn ich eine Steuererklärung gemacht hab und die gefahrenen Kilometer absetzen, ...

Der Arbeitnehmerpauschbetrag (auch Werbungskostenpauschale genannt für z.B. Fahrtkosten zur Arbeitsstätte) von 1230€ wird dir automatisch in Abzug gebracht ohne Angaben...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Giota210  03.07.2024, 16:33

Und das beantwortet die Frage nun wie?

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siola55  03.07.2024, 21:38
@Giota210

Dass es kein Beinbruch ist, wenn er die Arbeit.nehmerpauschale (Werbung.kostenpauschbetrag) vergessen hat... ;-))

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Giota210  03.07.2024, 21:42
@siola55

Der Fragesteller fragt, ob er WK geltend machen kann (Möglich sogar, dass die höher ausfallen).

Deine Antwort geht noch nichtmal drauf ein, ob es eine Erstausbildung oder Zweitausbildung ist, was sogar eine wichtige Unterscheidubg ist (Bei Erstausbildung gibt's keine WK!).

Und da bringt deine Antwort ihm leider überhaupt nichts.

Und anTTraXX als "A..." (Ich glaube das Wort muss ich jetzt nicht ausschreiben) zu bezeichnen, auch wenn der Part jetzt gelöscht wurde, bringt dir absolut nichts und sagt schon sehr viel über deine falsche Denkweise aus!

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siola55  07.07.2024, 23:15
@Giota210

Bei Erstausbildung gibt's keine WK...

Aber den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1230€ gibt es doch automatisch vom FA!?

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Giota210  08.07.2024, 00:10
@siola55

Und was bringt dieser denn eigtl., wenn keine Lohnsteuer bezahlt wurde?

Und auch wenn Lohnsteuer bezahlt wurde bringt er nichts, weil er bei der Berechnung der Lohnsteuer ebenfalls mitberücksichtigt wird.

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siola55  08.07.2024, 06:55
@Giota210

Dann bringen auch die oben vielzitierten Werbungskosten nichts für den Fragesteller... :-((

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Von Experte siola55 bestätigt

Eine Einkommensteuererklärung ergibt nur dann Sinn, wenn Lohnsteuer gezahlt wurde, und das ist bei vielen Auszubildenden nicht der Fall.