Steuererklärung falsch berechnen?
Bekommt man wenig Geld wenn der Steuerberater die Steuererklärung nicht richtig berechnet ? .. oder stellt Finanzamt genauer fest was mir zusteht ?wer hat da Erfahrung bitte um Hilfe ..
2 Antworten
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Das Finanzamt kann nur das im Bescheid berücksichtigen, was es auch weiß. Einige wichtige Angaben, wie z. B. Lohn, Krankengeld, Rente u. a. werden elektronisch übermittelt und liegen dem Finanzamt bereits vor. Diese werden auch berücksichtigt, wenn sie in der Steuererklärung fehlen.
Alle anderen Dinge, die man berücksichtigt haben will, wie z. B. Werbungskosten oder Sonderausgaben, muss man aktiv erklären und ggf. nachweisen.
Auch der Steuerberater kann nur das einbeziehen, was er kennt. Was man ihm nicht sagt, kann er nicht in die Steuererklärung aufnehmen.
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Der Berater konnte nicht korrekt berechnen, weil er die Angaben zum Kranken- und Arbeitslosengeld nicht kennt? Nun, der Steuerbescheid sollte in dem Fall trotzdem richtig erstellt werden.
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Ja, das FA hat die Daten zu Kranken- und Arbeitslosengeld (bekommt es elektronisch übermittelt) und berücksichtigt die von Amts wegen.
Sachen, die in der Steuererklärung drinstehen, die das FA aber nicht elektronisch vorliegen hat (z.B. Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen etc.) werden auf Plausibilität geprüft/ggf. Nachweise angefordert oder eben auch nicht und dann wird auch korrekt ein Steuerbescheid erstellt.
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Ah dann bin ich erleichtert ich dachte wenn der Steuerberater des nicht einreicht dann bekomme ich weniger Geld von Finanzamt wegen Krankengeld Bescheid und arbeitslos Bescheid usw. Ich habe einen gdb von 50 Prozent und das hat er eingetragen
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Hä?
Also dein Steuerberater berechnet da nichts, der erklärt nur deine Einnahmen und Ausgaben.
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Kann der Steuerberater nicht wissen wie viel man ungefähr raus bekommt ?
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Doch klar
Das sagt ihm sein Programm, das Programm wendet die in §32a EStG genannten Formeln an.
Nur weiß dein StB nicht ob alle erklärten Aufwendungen auch berücksichtigt werden.
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einige wichtige Unterlagen liegen dem Finanzamt vor, weil diese elektronisch übermittelt werden, z.B. Lohn, Rente, Krankengeld
Diese werden dann auch von Amts wegen berücksichtigt, wenn sie nicht in der Steuererklärung stehen.
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Die Erstattung konnte nicht berechnet werden, da das Kranken- und Arbeistslosengeld fehlen. Die Beträge liegen dem Finanzamt vor. Das hat mir die steuer Berater geschrieben.