Steuererklärung falsch berechnen?

2 Antworten

Das Finanzamt kann nur das im Bescheid berücksichtigen, was es auch weiß. Einige wichtige Angaben, wie z. B. Lohn, Krankengeld, Rente u. a. werden elektronisch übermittelt und liegen dem Finanzamt bereits vor. Diese werden auch berücksichtigt, wenn sie in der Steuererklärung fehlen.

Alle anderen Dinge, die man berücksichtigt haben will, wie z. B. Werbungskosten oder Sonderausgaben, muss man aktiv erklären und ggf. nachweisen.

Auch der Steuerberater kann nur das einbeziehen, was er kennt. Was man ihm nicht sagt, kann er nicht in die Steuererklärung aufnehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Carlos643 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 20:14

Die Erstattung konnte nicht berechnet werden, da das Kranken- und Arbeistslosengeld fehlen. Die Beträge liegen dem Finanzamt vor. Das hat mir die steuer Berater geschrieben.

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kegus  17.07.2024, 20:17
@Carlos643

Der Berater konnte nicht korrekt berechnen, weil er die Angaben zum Kranken- und Arbeitslosengeld nicht kennt? Nun, der Steuerbescheid sollte in dem Fall trotzdem richtig erstellt werden.

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Carlos643 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 20:19
@kegus

Ja und Finanzamt hat Automatisch alles ? Und die Rechnen schon korrekt ?

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Giota210  17.07.2024, 20:25
@Carlos643

Ja, das FA hat die Daten zu Kranken- und Arbeitslosengeld (bekommt es elektronisch übermittelt) und berücksichtigt die von Amts wegen.

Sachen, die in der Steuererklärung drinstehen, die das FA aber nicht elektronisch vorliegen hat (z.B. Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen etc.) werden auf Plausibilität geprüft/ggf. Nachweise angefordert oder eben auch nicht und dann wird auch korrekt ein Steuerbescheid erstellt.

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Carlos643 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 20:29
@Giota210

Ah dann bin ich erleichtert ich dachte wenn der Steuerberater des nicht einreicht dann bekomme ich weniger Geld von Finanzamt wegen Krankengeld Bescheid und arbeitslos Bescheid usw. Ich habe einen gdb von 50 Prozent und das hat er eingetragen

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Hä?

Also dein Steuerberater berechnet da nichts, der erklärt nur deine Einnahmen und Ausgaben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Carlos643 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 19:39

Kann der Steuerberater nicht wissen wie viel man ungefähr raus bekommt ?

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anTTraXX  17.07.2024, 19:43
@Carlos643

Doch klar

Das sagt ihm sein Programm, das Programm wendet die in §32a EStG genannten Formeln an.

Nur weiß dein StB nicht ob alle erklärten Aufwendungen auch berücksichtigt werden.

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Carlos643 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 19:47
@anTTraXX

Er meinte es fehlt mein Steuerbescheid und Krankengeld Nachweis usw .. aber Finanzamt berechnet schon so was mir 100 Prozent zusteht ?

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anTTraXX  17.07.2024, 19:49
@Carlos643

Das Finanzamt verwertet die Angaben die vorliegen.

Krankengeld bspw liegt dem FA vor.

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Carlos643 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 19:52
@anTTraXX

Hab nicht verstanden sorry :D .. wenn die Unterlagen fehlen hat das Finanzamt trotzdem ? Und berechnet richtig ?

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kegus  17.07.2024, 20:05
@Carlos643

einige wichtige Unterlagen liegen dem Finanzamt vor, weil diese elektronisch übermittelt werden, z.B. Lohn, Rente, Krankengeld

Diese werden dann auch von Amts wegen berücksichtigt, wenn sie nicht in der Steuererklärung stehen.

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Carlos643 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 20:15
@kegus

Die Erstattung konnte nicht berechnet werden, da das Kranken- und Arbeistslosengeld fehlen. Die Beträge liegen dem Finanzamt vor. Das hat mir Steuerberater geschrieben

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Carlos643 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 20:23
@anTTraXX

Ah ok das heißt Finanzamt berechnet schon richtig auch wenn ich die Unterlagen nicht eingereicht habe ?

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