Steuererklärung erstmals erstellt: Mögliche rückwirkende Probleme?

4 Antworten

Möchte das aber jetzt in Zukunft regelmäßig tun, das erste Mal für das Steuerjahr 2023. Eine ganz normale Erklärung, keine Mieteinnahmen vorhanden, auch keine 1%-Regelung, Lohnersatzleistungen und sonstiges.

In Ordnung.

Geht man dann ins Risiko, das das Finanzamt nachhakt, in der Form das es rückwirkend für die vorherigen Jahre auch jeweils eine Steuererklärung sehen will?

Nein (Warum glauben nur so viele an diesem "Gerücht"?).

Jedes Jahr ist für sich zu betrachten. Heißt auch: Man prüft wirklich jeweils für jedes Jahr, ob nun eine Abgabeverpflichtung vorliegt oder nicht. Wenn keine Abgabeverpflichtung vorliegt, dann braucht man auch keine Steuererklärung abzugeben (Genauso fordert das FA in den Fällen auch keine Steuererklärung).

Quasi dann "schlafende Hunde" weckt....? Oder dürfen die das rückwirkend nicht mehr?

Das ist nichts anderes als ein Gerücht.

Und auf die Frage, ob das FA rückwirkend Steuererklärungen anfordern kann: Sofern eine Abgabeverpflichtung vorliegt und keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist, ja. Sonst macht das FA das auch nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Die Antwort findet man in § 149 Absatz 1 Satz 2 AO: "Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird."

Das Finanzamt hat die Steuern nach § 85 Absatz 1 AO nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Falls sich durch die Abgabe der Steuererklärung in 2023 ein Sachverhalt ergibt, der sich auch auf 2022 auswirkt, wird das Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung auffordern. Das Ermessen des Finanzamts dürfte in diesem Fall auf null reduziert sein. Falls der Aufforderung nicht nachgekommen wird, erlässt das Finanzamt aufgrund der vorliegenden Tatsachen einen "Schätzbescheid". Dieser ist mit der Bekanntgabe grundsätzlich wirksam, § 122, § 124 AO d.h. er ist zu befolgen. Sollte er rechtswidrig sein (z.B. unter Verletzung der Festsetzungsfrist, der festgesetzten Steuer, etc.), bitte unbedingt innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch einlegen.

Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich berichten, dass das Finanzamt durchaus Steuererklärungen für frühere Jahre angefordert hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

hurz4 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 23:48

Dann ist wohl am besten sich abzusichern und das mit einem Steuerberater zu besprechen....?

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TinyClown  28.08.2024, 00:09
@hurz4

Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass in 2022 Risiken vorhanden sind, die lieber unerkannt bleiben sollen. Die steuerliche Auswirkung dieser Risiken kann ich hier nicht abschätzen. Die Hinzuziehung eines Steuerberaters dürfte hierbei natürlich hilfreich sein.

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Doch, das dürfen sie auch rückwirkend. Allerdings tun sie das nur, wenn begründeter Verdacht besteht.

Hi,

nein überhaupt nicht. Im Gegenteil :D

In aller Regel bekommt man ja durch eine Steuererklärung zuviel gezahlte Steuern zurück, vorausgesetzt man hat auch etwas abzusetzen.